Bürgerrechtsgesetz – geheime Wahlen

Am Volk vorbei

Das Justizdepartement des Kantons Schwyz hatte die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes und die Änderungen zum Gesetz über die Organisation der Gemeinden und Bezirke in der Frage der geheimen Wahlen und Abstimmungen gleichzeitig in die Vernehmlassung ge­schickt. Beide Vorlagen wurden denn auch miteinander verknüpft, was die SVP Kanton Schwyz als sachfremd und als Affront gegen die klaren Entscheidungen des Schwyzer Stimm­volkes erachtet.

Zurück an den Absender

In der Frage der geheimen Wahlen und Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Ge­mein­de­ver­sammlungen lehnt das Justizdepartement den von der SVP Kanton Schwyz ausge­ar­bei­te­ten Vorschlag rundum ab. Gleichzeitig unterbreitet es einen Vorschlag, der vom Regierungs­rat im Vorfeld zur kantonalen Abstimmung vom 17. April 2005 bekämpft wurde. Die SVP will lediglich eine einfache, unbürokratische und praxiserprobte Lösung, wie sie es im Ab­stim­mungskampf aufgezeigt hatte. 20% der Stimmenden sollen an einer Gemeinde­ver­samm­lung eine geheime Wahl oder Abstimmung verlangen können. Die SVP-Vorschläge rudimen­tär in den Wind zu schlagen und einfach NEIN zu sagen zeugen nicht von grosser Weitsicht. Die SVP Kanton Schwyz fordert deshalb den Regierungsrat auf, den Volkswillen vom 17. April 2005 zu respektieren und in einer neuen Vorlage umzusetzen.

Einbürgerung ist und bleibt ein politischer Akt

Nach Ansicht der SVP bezweckt die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes nichts anderes als eine Überführung der „Verordnung über vorläufige Regelungen zur Erteilung des Gemeinde­bür­gerrechts“ ins ordentliche Recht. Diesem Ansinnen des Regierungsrates kann die SVP nicht folgen, laufen doch auf Bundesebene mehrere Vorstösse, welche das Verfahren und die Kompetenzen bei Einbürgerungen betreffen. Diese Ergebnisse sind vorerst abzuwarten. Zur Erinnerung: Im Jahr 2003 wurde dem Schwyzer Stimmvolk das Recht weggenommen, weiterhin „geheim“ einbürgern zu können. Mit willentlicher und undemokratischer Willkür wurde das Schwyzer Stimmvolk in einer Nacht und Nebelaktion politisch entmündigt. Nun soll dieses Unrecht ins ordentliche Recht überführt werden? So nicht! Die Einbürgerungen sind nach wie vor ein politischer Akt. Dass dem Kantonsrat noch die Möglichkeit eingeräumt werden soll, das Bürgerrechtsgesetz ohne obligatorische Volksabstimmung an das Bun­des­recht anzupassen, zeigt wohl jeder Stimmbürgerin und jedem Stimmbürger die verschleierten Absichten auf.

Vorschläge für die Anhörung

In der Vernehmlassung unterbreitet die SVP Kanton Schwyz unter anderem einen Vorschlag, was bei den Anhörungen der Einbürgerungswilligen zu prüfen ist: Akzeptanz der Schweize­rischen Bundesverfassung und deren fundamentalen Grundwerte, Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Finanzielle Situation, Arbeitsfähigkeit, Vorstrafen (auch im ursprünglichen Hei­mat­land).

 

SVP Kanton Schwyz

Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Präsident

 

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