Grenzen der Religionsfreiheit

Wer heute behauptet, die Minarett-Initiative verletze die Religionsfreiheit hat wohl den umstrittenen Kruzifixentscheid des Bundesgerichtes von 1990 vergessen oder wohlweislich verdrängt. Jede Person hat zwar das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen. Das heisst aber auch: Niemand darf zu religiösen und weltanschaulichen Handlungen und Ritualen gezwungen werden. Und das Bundesgericht hat diesen Grundsatz 1990 wie folgt interpretiert: Der Staat müsse vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler sich durch die ständige Präsenz des Symbols einer Religion verletzt fühlen. Damals ging es um das Kruzifix in Schulen. Und um was geht es heute? Wo waren damals die toleranten Religionshüter. Und wo sind heute die toleranten Religionshüter, wenn es um die Durchsetzung unseres Rechtsstaates geht? Oder ist die unbestrittene Entwicklung von Parallelgesellschaften mit Zwangsbeschneidungen, Zwangszöllen für Terrororganisationen, Zwangsehen, Blutrachen, brutalsten Körperstrafen und Hasspredigten gegen den Westen das Abbild und die Weiterentwicklung der „modernen Inquisition“, welche unsere Kirchenfürsten und ja so tolerante Tolerante sehnlichst herbeiwünschen? Eine Entwicklung, welche einfach toleriert werden muss, um eines Tages die „Ungläubigen“ unter Zwang leichter bekehren zu können? Eines ist gewiss: Die leeren Kirchen werden so nicht gefüllt!

Die Minarett-Initiative setzt ein klares Zeichen gegen den grassierenden Fundamentalismus. Mit meinem JA verlange ich die konsequente Durchsetzung unserer Gesetze und unseres Rechtsstaates. Nicht mehr und nicht weniger.

 

18. November 2009                                          Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen
 

Grenzen der Religionsfreiheit