Schläft unsere Regierung?

Wie praktisch alle Volksinitiativen kann auch die Steuergerechtigkeitsinitiative der SP auf verschiedene Weise ungesetzt werden. Grundsätzlich stehen drei Varianten zur Verfügung.

Die nachfolgenden Varianten basieren auf Modellrechnungen mit der Steuerfusstabelle 2010 und mit der einfachen Steuer für Alleinstehende. Bei der ersten Variante werden die Höfner Gemeinden gezwungen, die Gemeindesteuern so anzupassen, bis die Initiative erfüllt ist. Wollerau muss die Steuern um 94.23% erhöhen, Freienbach und Feusisberg um 80.36%. Die Folgen daraus: Steuerpflichtige wandern ab, der kantonale Finanzausgleich funktioniert nicht mehr, die übrigen Gemeinden müssen die Steuern erhöhen, um die Finanzausgleichs­zahlungen zu kompensieren. Bei der zweiten Variante erhöht der Kanton die Kantonssteuern um 51.04%. Als Folge davon bezahlt der Kanton Schwyz während einer durch den Bundes­gesetzgeber festzulegenden Dauer zusätzliche Beiträge an den nationalen Finanzausgleich. Das Geld aus dem Kanton Schwyz wird in anderen Kantonen ausgegeben. Bei der dritten Variante wird die Progression bei der einfachen Steuer angepasst. Unter Mitberück­sichti­gung des verfassungsmässigen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der Steuerpflichtige in allen Schwyzer Gemeinden mit folgenden mi­ni­malen Steuererhöhungen rechnen (Auf die unteren Einkommen wurde bei der Modellrech­nung bewusst Rücksicht genommen.):

 

Steuerbares Einkommen                                                                   Steuererhöhung

                                                                                                                                   in %

CHF              70 000                                                                                                  2.50

CHF            100 000                                                                                                  5.50

CHF            130 000                                                                                                  9.00

CHF            150 000                                                                                                13.00

CHF            180 000                                                                                                17.50

CHF            200 000                                                                                                23.00

CHF            250 000                                                                                                30.36

 

Auch bei dieser Variante fliessen die Mehreinnahmen in andere Kantone. Und das alles soll gerecht sein? Wo bleibt bei dieser Faktenlage die Schwyzer Regierung? Will der Regie­rungs­rat die Steuerpflichtigen im Kanton Schwyz erst durch die Steuerrechnung wachrütteln? Mit einem wuchtigen NEIN sagen wir JA zu unserem Kanton und zur Steuerhoheit der Gemeinden, der Bezirke und des Kantons.

 

7. November 2010                                      Dr. Pirmin Schwander, Nationalrat Lachen
 

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