Nachdem sich diverse politischen Meinungsmacher im Kanton Schwyz beim Finanzausgleich, bei der Axenstrasse, im öffentlichen Verkehr, in der Raumplanung, in der Finanz- und Steuerpolitik massiv getäuscht haben, zeichnet sich bereits ein neues Unheil an. § 48 der neuen Schwyzer Kantonsverfassung, wonach jede Gemeinde Anspruch auf mindestens einen Kantonsratssitz hat, soll durch die Bundesversammlung nicht erwahrt, das heisst bestätigt werden. Einmal mehr hat die SVP im Vorfeld der Abstimmung über die Kantonsverfassung darauf hingewiesen, dass die neue Kantonsverfassung bundesverfassungswidrig ist und nicht dem Interesse der Bevölkerung dient. Trotzdem wurde die neue Kantonsverfassung vom Volk mit 62.3% JA – Stimmen gutgeheissen. Mit buchstäblichen Lügen wurden die sachlichen Argumente der SVP in den Wind geschlagen und mit geradezu bornierter Arroganz wurde der Kompromissvorschlag der SVP verhöhnt. Nun soll ausgerechnet das Wahlsystem für die Kantonsratswahlen, das nachweislich zum deutlichen Abstimmungsergebnis beigetragen hat, von der Bundesversammlung nicht akzeptiert werden? Wo bleibt hier die Demokratie? Soll der Kanton Schwyz nur noch nach Bern zahlen müssen? Zu sagen haben wir nichts mehr? Dass nun das Stimmvolk die Folgen der regelrechten Hetzjagd gegen die SVP auslöffeln muss, trage ich nicht mit. Entweder wird die ganze Kantonsverfassung ohne Ausnahme erwahrt und der Volkswille wird respektiert. Oder die Kantonsverfassung wird vollumfänglich nicht erwahrt. Dann können sämtliche Mängel der neuen Kantonsverfassung zuerst behoben werden, und anschliessend erfolgt eine erneute Abstimmung über die ganze Kantonsverfassung. Entsprechende Anträge werde ich im Nationalrat einreichen und ich erwarte eine geschlossene Unterstützung aller Schwyzer Parlamentarier. Oder wurden die 1. August-Reden vor ein paar Tagen über Freiheit und Demokratie einfach in den Wind gesprochen?
14. August 2012 Dr. Pirmin Schwander, Nationalrat Lachen
In den Wind gesprochen? |