Der Ständerat hat die neue Kantonsverfassung Schwyz vorbehaltlos gewährleistet, der Nationalrat nicht. Beweis genug, dass es ein rein parteipolitischer Entscheid war und ist. Es war zu offensichtlich, wie ausschliesslich Befürworter der neuen Kantonsverfassung mit Telefonaten, Briefen, E-Mail und öffentlichen Kommentaren die Bundesparlamentarier zu beeinflussen versuchten. Es ist ihnen einmal mehr gelungen, nach der bewussten Irreführung des Stimmvolkes des Kantons Schwyz auch noch das Bundesparlament zu täuschen. Eine Meisterleistung? Wohl kaum – eher kriminell. Wie war ihre kriminelle Machenschaft? Zuerst Schweigen bis zur Unerträglichkeit. Dann ein moderates Auftreten während der Volksabstimmung über die Kantonsverfassung. Und nach dem eindeutigen Volksentscheid ein wild ausuferndes Furioso gegen Demokratie und Rechtsstaat. Offensichtlich darf der Kanton Schwyz nur noch 134 Millionen Franken in den Finanzausgleich nach Bern zahlen und nicht mehr selbst bestimmen, wie er den Kantonsrat wählt. Da nützen auch alle Beteuerungen jener Verfassungskommissionsmitglieder nichts, welche nun nach der Volksabstimmung behaupten, sie hätten immer schon darauf hingewiesen, dass das vom Volk angenommene Wahlsystem nicht bundesrechtskonform sei. Es ist und war die Verfassungskommission, welche die neue Kantonsverfassung dem Stimmvolk zur Annahme empfohlen hat, und nicht der Kantonsrat und auch nicht der Regierungsrat. Und wenn einzelne Bestimmungen so offensichtlich bundesverfassungswidrig waren, wie einige Schlaumeier und Besserwisser nun heute behaupten, dann hätte die neue Kantonsverfassung dem Stimmvolk gar nicht zur Abstimmung vorgelegt werden dürfen. Aber sie haben sich selbst entlarvt. Offensichtlicher könnte es nicht sein: „Uns passte das Wahlsystem nicht. Aber wir haben die Kantonsverfassung zur Annahme empfohlen in der Hoffnung, das Bundesparlament würde dann später das Wahlsystem nicht gewährleisten.“ Dazu braucht es keinen weiteren Kommentar mehr. Nur noch eines: Ich setze mich weiterhin ein für die Rechte des einzelnen Bürgers, für unsere direkte Demokratie, für unseren Föderalismus, für die Gewaltentrennung und für unseren Rechtsstaat. Nur so können wir Frieden garantieren und verhindern, dass jener Geist plötzlich wieder Überhand gewinnt, welcher vor rund 80 Jahren begann, ganz Europa ins Elend zu stürzen.
24. März 2013 Nationalrat Dr. Pirmin Schwander
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