Die Bilateralen – Standortbestimmung mit Fakten

«Die gesamte Wirtschaft wird von den Abkommen profitieren. – Keine massive Einwanderung zu befürchten. – Die bilateralen Abkommen stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz.» Diese Aussagen des Bundesrates stehen im Abstimmungsbüchlein vom 21. Mai 2000. Wo stehen wir heute? Eine aktualisierte und kritische Betrachtung mit Fakten.

Hat das Wachstum stattgefunden? Immer wieder wird behauptet, die EU-Personenfreizügigkeit stütze die Exportwirtschaft. Tatsache ist, dass die Ausfuhren in die EU-27 von rund 63,5 Prozent in den Neunzigerjahren auf aktuell 56 Prozent gesunken sind. Und das Handelsbilanzdefizit zwischen der Schweiz und der EU-27 hat sich seit Inkraftsetzung der Bilateralen um rund sechs Milliarden Franken erhöht. Auf den Punkt gebracht, finanzieren wir mit dem Handelsbilanzdefizit Arbeitsplätze im EU-Raum und schwächen den Finanz- und Werkplatz Schweiz. Oder anders gesagt: Das Wachstum der Ausfuhren hat ausserhalb des EU-Raumes stattgefunden, und die EU hat von den Bilateralen massiv profitiert (vgl. Aussenhandelsbilanz, BfS).

Hat die administrative Entlastung stattgefunden? Den Schweizer Unternehmen versprach der Bundesrat, der freie Personenverkehr erleichtere die Anstellung von ausländischen Fachkräften, indem der administrative Aufwand reduziert werde. Untersuchte Fälle belegen, dass sich die Bürokratie und der administrative Aufwand mit Einführung der flankierenden Massnahmen vervierfacht haben. Es hat also belegbar keine Entlastung unserer Wirtschaft stattgefunden. Im Gegenteil: Neue Gesetze und Auflagen bringen neue Kosten und schwächen täglich unsere Wirtschaft (vgl. auch Untersuchung des Schweizerischen Gewerbeverbandes). Seit Inkraftsetzung der Bilateralen produziert Bern (ohne Kantone und Gemeinden) pro Jahr mindestens 2000 Seiten mehr neue und revidierte Rechtserlasse und Staatsverträge als in den Jahren ohne die Bilateralen (vgl. neue Erlasse pro Jahr).

Hat die «massvolle» Einwanderung stattgefunden? Für die alten 15 EU-Staaten sowie Malta und Zypern gilt seit dem 1. Juni 2007 die volle Personenfreizügigkeit, und die 8 Staaten, welche 2004 der EU beigetreten sind, geniessen seit dem 1. Mai 2011 die volle Personenfreizügigkeit. Bis am 31. Mai 2014 kann gegenüber diesen 25 EU-Staaten noch die Ventilklausel angewandt werden. Ab 1. Juni 2014 gelten also gegenüber der EU-25 keine Einschränkungen mehr. Seit dem 1. Juni 2007 sind knapp 450000 Personen netto in unser Land eingewandert. Die Bevölkerungszahl von acht Millionen ist geknackt. Kommt hinzu, dass seit anfangs 2007 lediglich 341000 neue Vollzeitarbeitsstellen geschaffen wurden, davon 38,7 Prozent, also rund 132 000, in den Bereichen öffentliche Verwaltungen, Erziehung und Bildung und Gesundheit. Diese Fakten führen zur Tatsache, dass die einzelnen Bürgerinnen und Bürger immer weniger am vielbeschworenen Wohlstand partizipieren können. Seit der vollen Personenfreizügigkeit mit den alten 15 EUStaaten stagniert das Bruttoinlandprodukt pro Kopf (vgl. BfS, zu laufenden Preisen). Kein Profit für die Bürgerinnen und Bürger.

Hat der notwendige Ausbau der Infrastruktur stattgefunden? Im Jahr 2012 leistete die Schiene 10,5 Prozent Personenkilometer und der private motorisierte Verkehrrund 8,5 Prozent Personenkilometer
mehr als 2007. Drei Viertel aller Verkehrsleistungen entfielen auf den privaten motorisierten Verkehr. Obwohl immer mehr Lücken im schweizerischen Autobahnnetz geschlossen werden, steigt die Zahl der Staustunden unaufhörlich. Gegenüber dem Jahr 2007 haben sich die Staustunden knapp verdoppelt. Die Autofahrer standen im Jahr 2012 fast 20000 Stunden im Stau auf Schweizer Nationalstrassen. Prognosen
rechnen, dass bis 2030 der Personenverkehr auf der Strasse um 20 Prozent, auf der Schiene um 45 Prozent zunehmen wird. Die Kosten für den Ausbau des Schienen- und Strassennetzes werden massiv steigen. Oder anders gesagt: Die Personenfreizügigkeit wurde forciert und eingeführt, ohne die Folgen zu Ende zu denken.

Fazit: Die Bürgerinnen und Bürger können in vielen Lebensbereichen selbst wahrnehmen, dass die Bilateralen Verträge und insbesondere die Personenfreizügigkeit nicht das gebracht haben, was versprochen
und prognostiziert worden war. Allein die Entwicklungen seit 2007 sind Kronzeugen für die falsche Europapolitik. Die Bilateralen I und II müssen mit einem Freihandelsabkommen ersetzt werden. Der Handlungsbedarf ist
mehr als ausgewiesen.

 

Die Bilateralen – Standortbestimmung mit Fakten / Beitrag „Bote“-Forum