Verhältnismässig und menschenwürdig?

Die Durchsetzungsinitiative löchert den Rechtsstaat, setzt den Grundsatz der Verhältnis­mäs­sig­keit ausser Kraft und verachtet die Menschenwürde. In etwa so der Grundtenor der geg­neri­schen Kampagnen. Wo waren die Rechtsgelehrten, Intellektuellen, Politiker und Hüter der Men­schen­rechte bis 2006? Bis dahin galt der Landesverweis. Und dieser drohte bereits bei einer Gefängnisstrafe ab 3 Tagen, unabhängig der Straftaten. Oder wurde der einstige Landesverweis, von Bundes­rat, Parlament und Volk jahrelang verteidigt, einfach nicht umge­setzt? Hatten die Behörden und die Gerichte den Gesetzgeber – sprich das Volk und das Parlament – sang- und klanglos ausge­schaltet? Und ist es verhältnismässig und menschen­würdig, wenn eine 48-jährige Frau ge­gen ihren Willen und – wie im Nachhinein gerichtlich bestätigt – grund­los in eine psychiatri­sche Klinik eingesperrt wird? Ist es verhältnismässig und men­schen­wür­dig, wenn einem drei­fachen Familienvater die drei Kinder weggenommen werden mit der Begründung, er sei nicht erziehungsfähig. In Tat und Wahrheit war und ist er – auch dies ist in der Zwischenzeit ge­richt­lich bestätigt worden – mit der behördlichen Mass­nahme der Kin­der und Erwachsenen­schutzbehörde einfach nicht einverstanden. Diese wollte einen Erzie­hungsbeistand für die Kinder einsetzen. Der Vater setzte sich zur Wehr und reich­te Be­schwer­de ein. Daraufhin wurde er als nicht erziehungsfähig und nicht koope­ra­tiv erklärt, und der eingereichten Be­schwe­rde wurde gleichzeitig die aufschiebende Wirkung entzogen. Ist es verhältnismässig und menschenwürdig, wenn ein 13-jähriger Sohn nicht mehr alle 14 Ta­ge zur Mutter gehen will (die Eltern sind geschieden), dieser dann – auf Geheiss der KESB – von der Polizei abge­holt und zur Mutter gebracht wird? Wo sind in all diesen Fällen – es geht um unbescholtene Bürgerinnen und Bürger – die Juristen, Professo­ren, Richter, Intel­­lek­tuel­len und Politiker? Oder gilt bei behördlichen Massnahmen eine ande­re Verhältnismäs­sig­keit und eine andere Menschenwürde als bei gerichtlichen Urteilen? Die Durchsetzungs­ini­tia­tive hebelt den Rechtsstaat nicht aus. Sie verdient unsere Unterstützung.

17. Februar 2016                                    Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen
 

Verhältnismässig und menschenwürdig?