Staatsakt Nr. 1

A.H. (67, weiblich, verwitwet) hatte die Fassade ihres Einfamilienhauses neu streichen lassen. Kosten CHF 7 286.50. A.H. ging zum Schalter und wollte das Geld abheben und die Rechnung bezahlen. Nachdem die Mitarbeiterin das Konto von A.H. geöffnet hatte, starrte sie lange auf den Bildschirm. Dann kam der Chef. Nun starrten zwei auf den Bildschirm. Nach 10 Minuten wurde A.H. aufgeklärt. Ihr Konto war gesperrt. Offensichtlicher Grund: Gefährdungsmeldung. Von wem? Keine Auskunft. Warum? Keine Auskunft. Uns so musste A.H. das Geld von einer Freundin ausleihen. Nach ein paar Monaten wurde die Sperrung aufgehoben. Anwaltskosten: CHF 3 750.00. So Nebenbei. «Man» hat sich geirrt!

A.H. nützen Informations- und Beratungsabende nichts. Das Geld für den Anwalt ist weg. So nebenbei. A.H. hatte vorgesorgt: Generalvollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung. Testament. Alles vorhanden.

(Name und Vorfall wurden so verändert, dass A.H. nicht mit Behördenrepressionen rechnen muss.)

 

3. November 2017                                                  Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen

 

Staatsakt Nr. 1