Wille durchsetzen

In der Debatte über die Zersiedelungsinitiative wird praktisch von allen Seiten festgehalten: Niemand will die Zersiedelung. Diesem Grundsatz pflichte ich bei und erinnere daran, dass schon das Raumplanungsgesetz 1979, in Kraft seit 01.01.1980, unter anderem die Scho­nung der Landschaft und die bessere Koordination zwischen Zonenplanrevisionen und Erschliessungsplanungen zum Ziel hatte und nach wie vor hat.

In den letzten Jahrzehnten wurde in Referaten und Vorträgen von links bis rechts inbrünstig und medienwirksam gefor­dert: „Siedlungen, Bauten und Anlagen haben sich schonend in die Landschaft einzuordnen.“ Leider wurden diese Zielsetzung und der Geist des Raumpla­nungs­gesetzes 1979 nie mit der gebotenen Sorgfalt und dem notwendigen Wille durch­gesetzt. Die vorlie­gende Zersiede­lungs­initiative ist nun die Folge dieses Verhaltens von Behörden. Aber auch das Bundesgericht scheute sich über Jahre hinweg, die Koordination zwischen Zonenplan­revision und Erschliessungsplanung im Sinne des Gesetzgebers zu fordern.

Auch wenn die aktuelle Situation nicht zufriedenstellend ist, muss die Zersiedelungsinitiative abgelehnt werden. Denn „schonender Umgang mit der Landschaft“ heisst nicht, Entwicklun­gen in Wirtschaft und Gesellschaft zu verhindern. In Zukunft braucht es auch auf diesem Gebiet einfach Behörden und Gerichte, welche willens sind, den Willen des Gesetzgebers um- und durchzusetzen.

31. Januar 2019                                           Pirmin Schwander, Lachen

 

Wille durchsetzen