Im Vorfeld der Abstimmung über das Abkommen zu Schengen und Dublin hatte der Bundesrat gebetsmühlenartig auf die Ausnahmeregelungen für Schützen, Jäger und Waffensammler hingewiesen. «Nach wie vor braucht es jedoch für den Erwerb einer Waffe keinen Bedürfnisnachweis. Ein zentrales Waffenregister ist nicht nötig und Armeeangehörige dürfen ihre Waffen weiterhin zu Hause aufbewahren» (Abstimmungsbroschüre, Seite 13). Und in der Botschaft zur Genehmigung der bilateralen Abkommen («Bilaterale II») schreibt der Bundesrat auf Seite 6170: «Nach Artikel 2 der Waffenrichtlinie (der EU) finden deren Vorgaben über den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen nämlich auf die Bereiche Militär und Polizei keine Anwendung. Die Schengen-Staaten bleiben also in Fragen der waffenrechtlichen Organisation und Ausrüstung von Polizei und Streitkräften völlig frei.» Das Volk kann also dank der Ausnahmeregelung völlig frei über die neue EU-Waffenrichtlinie abstimmen.
Nach der damaligen gemeinsamen Erklärung der Schweiz und der EU und dem «Wort» des Bundesrates können wir heute ohne irgendwelche Konsequenzen die Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie ablehnen. Haben wir also den Mut und folgen wir dem damaligen «Wort» des Bundesrates: NEIN zur EU – Waffenrichtlinie.
6. Mai 2019 Pirmin Schwander,Lachen, Nationalrat
Das «Wort» des Bundesrates |