Das «Wort» des Bundesrates

Im Vorfeld der Abstimmung über das Abkommen zu Schengen und Dublin hatte der Bundes­rat gebetsmühlenartig auf die Ausnahmeregelungen für Schützen, Jäger und Waffensammler hingewiesen. «Nach wie vor braucht es jedoch für den Erwerb einer Waffe keinen Bedürfnis­nachweis. Ein zentrales Waffenregister ist nicht nötig und Armeeangehörige dürfen ihre Waf­fen weiterhin zu Hause aufbewahren» (Abstimmungsbroschüre, Seite 13). Und in der Bot­schaft zur Genehmigung der bilateralen Abkommen («Bilaterale II») schreibt der Bundes­rat auf Seite 6170: «Nach Artikel 2 der Waffenrichtlinie (der EU) finden deren Vorgaben über den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen nämlich auf die Bereiche Militär und Polizei keine Anwendung. Die Schengen-Staaten bleiben also in Fragen der waffenrechtlichen Organi­sation und Ausrüstung von Polizei und Streitkräften völlig frei.» Das Volk kann also dank der Ausnahmeregelung völlig frei über die neue EU-Waffenrichtlinie abstimmen.

Nach der damaligen gemeinsamen Erklärung der Schweiz und der EU und dem «Wort» des Bundesrates können wir heute ohne irgendwelche Konsequenzen die Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie ablehnen. Haben wir also den Mut und folgen wir dem damaligen «Wort» des Bundesrates: NEIN zur EU – Waffenrichtlinie.

6. Mai 2019                                 Pirmin Schwander,Lachen, Nationalrat

 

Das «Wort» des Bundesrates