AUNS 27. ord. Mitgliederversammlung vom 28. April 2012

 

 

Begrüssung und Standortbestimmung

Stärkung der Freiheit
JA zu Staatsverträge vors Volk

Nationalrat Dr. Pirmin Schwander

Präsident der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)

 

Sehr geehrter Herr Bundesrat
Liebe AUNS-Mitglieder, Sympathisanten und Gönner
liebe Gäste, sehr geehrte Damen und Herren

Es ist für uns von der überparteilichen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz eine grosse Freude und Ehre, Sie, Herr Bundesrat Didier Burkhalter, als Gast begrüssen zu dürfen und als Aussenminister über „Herausforderungen der schweizerischen Aussenpolitik“ reden zu hören. Wir freuen uns auf Ihr Referat.

Mitte Dezember des letzten Jahres haben Sie und der ganze Bundesrat vor der Vereinigten Bundesversammlung geschworen beziehungsweise gelobt, ich zitiere „die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“

Der Zweckartikel unserer Bundesverfassung lautet unter anderem, ich zitiere nochmals: „Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes.“

Auch die AUNS hat in ihren Statuten einen Zweckartikel, dem sie seit mehr als 25 Jahren mit der gebotenen Ernsthaftigkeit nachlebt. Der Zweck unseres parteiunabhängigen Vereins ist, ich zitiere, „der Einsatz zur Wahrung der Unabhängigkeit, der Neutralität und der Sicherheit der Schweizerischen Eidgenossenschaft“. Sie sehen: Der Verfassungsauftrag, den Sie zu erfüllen geschworen haben, Herr Bundesrat Burkhalter, und unser Vereinsziel sind absolut deckungsgleich.

Dazu kommt, dass die AUNS seinerzeit von einem namhaften Exponenten Ihrer Freisinnig-Demokratischen Partei FDP mitgegründet wurde. An vorderster Stelle engagierte sich der inzwischen verstorbenen Nationalrat Otto Fischer mit Herzblut und vollem Tatandrang für eine Aussenpolitik des Bundes, welche laut unseren Statuten die integrale und traditionelle Neutralität respektiert und damit die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes gewährleistet. Sie sehen also, Herr Bundesrat, Sie weilen heute unter Gesinnungsfreunden!

Und weil unter Freunden auch offen geredet werden darf und soll, sage ich Ihnen hier und heute, Herr Bundesrat: Sie finden bei der AUNS die treuesten Verbündeten für eine selbstbewusste schweizerische Aussenpolitik, wie sie die Bundesverfassung verlangt.

Wir von der AUNS sind weltoffene Kämpfer für Freiheit, Eigenständigkeit und Neutralität. Fern sind uns weltfremde Bürokraten und Richter, Isolationisten, Alleingänger und Rosinenpicker, welche unsere direkte Demokratie nicht weiterentwickeln wollen. Wir sind überzeugte Verfechter der beispiellos erfolgreichen Schweiz mit seinen direkt-demokratischen Volksrechten und mit der dauernden politischen Auseinandersetzung der Meinungen zwischen dem Stimmvolk und den ausführenden Vollzugsbehörden. Auf unseren festen Willen zur Mitgestaltung der Aussenpolitik können sich der Bundesrat und vor allem Sie als unser Aussenminister verlassen.

 

I. Vertrauen

Mitgestaltung des Volkes in der Aussenpolitik setzt aber ein freiheitliches Staats- und Gesellschaftsverständnis voraus. Und ein freiheitliches Staats- und Gesellschaftsverständnis wiederum bedingt das Vertrauensprinzip: Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger, Vertrauen in die Marktwirtschaft und Vertrauen in unsere Unternehmen und Institutionen.

Schon ein kurzer Blick auf die Realität zeigt allerdings ein anderes Bild. Statt Vertrauen wird Misstrauen gesät. Unter dem Vorwand sozialer Gerechtigkeit und politischer Korrektheit, von Gesundheits- und Umweltschutz, Sicherheit, Chancengleichheit, Prävention und Ähnlichem erlassen Staat und Behörden Verbot um Verbot und nehmen den Bürgerinnen und Bürgern so jegliche Eigenverantwortung. Sie misstrauen den Bürgerinnen und Bürgern.

Wer Misstrauen sät wird Unruhe ernten!

So geschehen mit dem Bundesratsbeschluss vom 13. März 2009. An diesem Tag hat der Bundesrat das Bankkundengeheimnis in Steuersachen gegenüber dem Ausland gelockert. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und des massiven internationalen Drucks hat die Öffentlichkeit bis heute nie richtig zur Kenntnis genommen, dass ab dem 13. März 2009 unsere vielgerühmte Rechtssicherheit und der verfassungsmässig garantierte Schutz der Privat­spähre zur Disposition gestellt wurde und nach wie vor gestellt wird. Praktisch Widerstandslos werden unser Land und unsere Bürgerinnen und Bürger von ausländischen Staaten überwacht und ausspioniert. Der Überwachungsstaat à la DDR und UdSSR hat Einzug gehalten. Hätten Sie gedacht, dass wir bald 23 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer wieder in die 30er Jahre zurückfallen, in jene Zeiten, als Diktatoren in ganz Europa begannen Misstrauen säten?

Der Schweizerische Bundesstaat entstand 1848 auf dem Grundsatz des Vertrauens. Und zwar von unten nach oben und von oben nach unten. Kehren wir wieder zurück zum diesem Grundsatz, zum aufrechten Gang und fordern wir Respekt vor unserer Eigenständigkeit und vor unserer Souveränität. Europa braucht ein Beispiel und Vorbild für alternative Staatsmodelle. Europa braucht Freiheit in der Verschiedenheit. Hätte Herr Steinbrück Vertrauen in seine eigenen Landsleute, nie müsste er mit seiner Kavallerie auf Geldsuche. Sein Misstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung gibt ihm noch lange keine Legitimation, in der Schweiz ebenfalls Misstrauen zu säen. In der Schweiz gelten Vertrauen, Anstand und Respekt. Diese Verhaltensregeln gelten auch in der Aussenpolitik.

II. Staatsverträge vors Volk

Mit einem konkreten Anwendungsfall des Willens, die Aussenpolitik nicht einfach passiv zu erdulden, sondern aktiv mit zu gestalten, haben wir es am Abstimmungssonntag vom 17. Juni 2012 zu tun. Zu entscheiden hat der Souverän über die Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik“, kurz „Staatsverträge vors Volk!“

Worum geht es? Es geht, kurz gesagt, um die Stärkung der aussenpolitischen Glaubwürdigkeit der Schweiz. Es geht darum, unseren Behörden und Unterhändlern mit obligatorischen Entscheiden von Volk und Ständen – also mit dem Erfordernis des doppelten Mehrs – den Rücken zu stärken im Kräftemessen um Forderungen und manchmal auch Zumutungen ausländischer Verhandlungspartner.

Wenn Staatssekretäre und Bundesräte wissen, dass das letzte und alles entscheidende Urteil über ihre aussenpolitischen Verhandlungserfolge vom Souverän gefällt wird, dann muss knallhart um überzeugende Resultate gerungen werden. Dann ist Schluss mit vorauseilendem Gehorsam, dann ist Schluss mit ängstlichem Einknicken und mit kleinlautem Nachgeben, dann ist Schluss mit luftleerem Gehäul über die Notwendigkeit der Bilateralen, mit Notrecht und dann ist Schluss mit dem Raubrittertum auf unsere Staatskasse. Dann kann der Bundesrat, dann können Sie, Herr Bundesrat Burkhalter den immer heftiger werdenden Kampf um die Eigenständigkeit der Schweiz gemeinsam mit dem Volk führen.

Wenn die EU-Zentrale in Brüssel und in den Hauptstädten aller Staaten weiss, dass für Verträge mit „Bern“ kein Schleichweg und kein Umweg an der Direktbefragung der Schweizerinnen und Schweizer vorbeiführt, dann müssen mehrheitsfähige Ergebnisse ausgehandelt werden – oder der Souverän zieht die Notbremse.

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz der Bundesrat und die Bundesversammlung diese aussenpolitische Stärkung der Schweiz seit der Lancierung der Volksinitiative bekämpfen. Dabei ist die direkte Mitgestaltung der Aussenpolitik durch das Volk, welches mit den Resultaten schliesslich leben muss, gut schweizerische Tradition. Die alten Eidgenossen liessen im 15. und 16. Jahrhundert sämtliche Verträge und Bündnisse in den Landsgemeindekantonen durch das Volk genehmigen. 1921 wurde die Unterstellung von Staatsverträgen unter das Referendum erstmals in der Bundesverfassung verankert. Anlass dafür war eine Volksinitiative, die das fakultative Referendum für unbefristete oder für die Dauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossene Staatsverträge verlangte. Mehr als 70 Prozent der Stimmenden befürworteten damals diesen Schritt.

1977 erfolgte eine erste Stärkung dieser Volksmitsprache. Das fakultative Referendum – also das einfache Volksmehr ohne Ständemehr auf ausdrückliches Verlangen von 50‘000 Stimmberechtigten oder acht Kantonen – wurde auf Staatsverträge ausgedehnt, die den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen. Neu eingeführt wurde damals auch ein obligatorisches Referendum – mit dem Erfordernis des Ständemehrs – für den Beitritt zu supranationalen Gemeinschaften oder zu Organisationen der kollektiven Sicherheit. Bundesrat und Parlament hegten schon damals die Absicht, alle „Staatsverträge mit verfassungsähnlichem Inhalt“ dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.

Heute muss man leider feststellen: In seiner jetzigen Form ist das Staatsvertragsreferendum nicht mehr die angemessene Antwort auf die aussenpolitischen Herausforderungen. Immer mehr bedeutende Fragen werden durch Völkerrecht und Staatsverträge geregelt. Die Schweiz als Sonderfallstaat mit direkter Demokratie kann doch nicht ausgerechnet in jenem Bereich, der immer wichtiger wird, das Stimmvolk auf die Zuschauerbank verbannen. Das weiss auch der Bundesrat. Er selber hat mehrfach Positionen eingenommen, die sich mit der Auffassung der AUNS absolut decken:

  • Im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung fand der Bundesrat, das fakultative Staatsvertragsreferendum sei (ich zitiere) „ mit gewissen Mängeln behaftet, weil nicht alle wichtigen Staatsverträge dem Referendum unterstehen“. Ich zitiere weiter den Bundesrat: „Die Stimmberechtigten können sich teilweise zum Abschluss bedeutender Staatsverträge nicht äussern, was unter demokratischen Gesichtspunkten nicht befriedigen kann.“ (Ende des Zitats.) Die AUNS teilt diese Auffassung!
  • In der Vernehmlassung zur Reform der Volksrechte legte der Bundesrat dar (ich zitiere), „dass im Bereich des fakultativen Staatsvertragsreferendums Änderungsbedarf besteht und eine Erweiterung des Staatsvertragsreferendums angezeigt ist“ (Ende des Zitats). Der Bundesrat fand grundsätzlich, die direktdemokratische Mitwirkung sollte dort möglich sein (ich zitiere), „wo über Grundsätzliches und Wichtiges entschieden wird“ (Ende des Zitats). Das ist exakt die mit unserer Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk!“ formulierte Position!
  • In der Botschaft des Bundesrats vom 1. Oktober 2010 zur AUNS-Initiative liest man (ich zitiere): „Damit wird erreicht, dass sich die Stimmbürgerschaft zu mehr aussenpolitischen Entscheidungen verbindlich äussern kann als heute“ (Ende des Zitats). Und wörtlich steht in der gleichen Bundesratsbotschaft (ich zitiere nochmals): „Mit der Annahme der Initiative würden die direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten erweitert und die Mitgestaltung der Kantone in der Aussenpolitik gestärkt“ (Ende des Zitats). Nichts anderes sagt und will die AUNS!
  • Und ein letzter Beleg für die Richtigkeit unserer Initiative „Staatsverträge vors Volk!“ ist nochmals in der Botschaft des Bundesrats vom 1. Oktober 2010 zu finden. Dort steht (ich zitiere): „Würden neu zusätzliche Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstellt, (…) könnte die öffentliche Debatte über ausgewählte aussenpolitische Themen intensiviert werden“ (Ende des Zitats). Wäre das gut oder schlecht für die Schweiz? Ich zitiere nochmals den Bundesrat: „Einmal von Volk und Ständen angenommen, würde ein solcher Staatsvertrag auch gegenüber ausländischen Vertragspartnern als besonders bestandessicher und politisch gefestigt gelten dürfen“ (Ende des Zitats). Genau das ist das Ziel der AUNS-Initiative!

Weil es keine wirklich ernst zu nehmenden Argumente gegen unsere Volksinitiative gibt, wird sie nun mit Vorwänden und vor allem mit wachsender Nervosität bekämpft. Man dürfe staats­vertragliche Gesamtkunstwerke doch nicht den Launen des Stimmvolks aussetzen, wird gewarnt. Und überhaupt sei es eine Zumutung, noch mehr abstimmen zu müssen, und das koste doch sehr viel Geld. Schliesslich heisst es, die Wirtschaft sei auf stabile und berechenbare Rahmenbedingungen angewiesen – und die würden offenbar gemäss den Furchtszenarien der Abstimmungspolemiker gegen die AUNS-Initiative mit der direkten Demokratie verunmöglicht. Man schürt Angst vor dem Stimmvolk und vor Arbeitsplatzverlust. Diese Argumentation ist so daneben, dass ich mir die Mühe ersparen kann, überhaupt darauf einzugehen.

Gerne zitiere ich hingegen einen Politiker, der unser Verständnis von guter Aussenpolitik treffend so formuliert hat: „Wenn es nicht im Interesse der Schweiz ist, dann wird es auch nicht gemacht.“

Diesen Satz haben Sie Herr Bundesrat Burkhalter zum Amtsantritt öffentlich gesagt. Herr Bundesrat, ich beglückwünsche Sie im Namen der AUNS zu dieser Aussage. Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen im Namen der AUNS die Kraft und das Beharrungsvermögen, um gemäss Ihrem aussenpolitischen Bekenntnis den richtigen Weg der Schweiz in die Zukunft zu finden und energisch gegen jede Fremdbestimmung unseres souveränen Staates zu kämpfen.

Wir von der AUNS werden Ihnen und dem Gesamtbundesrat immer den Rücken stärken, wenn es um die schweizerische Interessenwahrung im Sinn und Geist des Verfassungsauftrags geht. Und wenn Volk und Stände am 17. Juni 2012 ja sagen zu unserer Initiative „Staatsverträge vors Volk!“, dann steht bei der Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Amtspflichten in Zukunft die Mehrheit des Souveräns hinter Ihnen!

 

III. Stärkung der Freiheit

Mit unserer Initiative Staatsverträge vors Volk stärken wir auch unsere persönliche Freiheit und damit die Selbstbestimmung unseres Landes. Die verfassungsmässigen Rechte können dann nicht mehr so einfach relativiert und zur Disposition gestellt werden.

In der Präambel unserer Bundesverfassung nehmen Freiheit und Verant­wortung eine zentra­le Rolle ein. Der Bund soll erneuert werden, um Freiheit und Demokratie gegenüber der Welt zu stärken. Deshalb sind alle Versuche, die Freiheit im Soge von veränderten Risiken, Bedrohungen und Erpressungen zu relativieren und einzuschränken, mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die Schweiz muss nicht alles nachäffen, was im Ausland bereits schon Schiffbruch erlitten hat. Die aussenpolitische Mitbestimmung des Volkes schafft solchen Ansinnen Abhilfe.

Die herausragende Stellung der Freiheit ist in der Schweiz nicht zufällig. Sie ist seit 1848 verbunden mit der Würde des Menschen. Auf die Freiheit können die Bürgerinnen und Bürger deshalb nicht einfach verzichten, ohne sich selbst und ihre Würde zu verleugnen. Der Wille zur Freiheit und zur Selbstbestimmung definiert auch die Willensnation Schweiz, über alle kulturellen, sprachlichen und Gesellschaftspolitischen Grenzen hinweg.

Meine Damen und Herren, Herr Bundesrat

  • verteidigen wir unsere Freiheit
  • haben wir den Mut, für unsere Werte, für unsere Schweiz einzustehen
  • lassen wir unser völkerrechtliches Selbstbestimmungsrecht nicht einschränken
  • lassen wir uns keine Harmonisierung der Besteuerung aufzwingen
  • wehren wir uns gegen alle Bevormundungen und Freiheitsberaubungen
  • zeigen wir unseren Verhandlungspartnern stolz unsere Errungenschaften
  • stärken wir die Aussenpolitik des Bundesrates, sagen wir JA zu Staatsverträge vors Volk, und folgen wir dem Grundsatz unseres Aussenministers: : „Wenn es nicht im Interesse der Schweiz ist, dann wird es auch nicht gemacht.“