Wiederholung der Volksabstimmung

Wer hätte das gedacht? Nur rund zehn Monate nach der Volksabstimmung über die neue Kantonsverfassung kommt die Hiobsbotschaft aus Lausanne: „Eine kantonale Regelung, nach welcher für die grosse Mehrheit der Kantonsräte ein natürliches Quorum von über 10% gilt, ist ganz offensichtlich nicht mit der in der Kantonsverfassung garantierten Wahl nach dem Grundsatz der Verhältniswahlen vereinbar.“ Was heisst das nun? Die Antwort bleibt teilweise noch offen. Fest steht aber,

–      dass die neue Kantonsverfassung nicht das „Ergebnis einer fünfjährigen, gründlichen Beratung von Verfassungskommission und Kantonsrat“ ist, wie es die Verfassungskom­mis­sion in der Abstimmungsvorlage und im Vorfeld der Abstimmung über die Kantonsverfas­sung immer wieder behauptet hatte und die kritischen Stimmen mit hämischer Arroganz und regelrechter Hetzjagd zu ersticken versuchte,

–      dass den kleinen Gemeinden die Wunschvorstellung genommen wurde „dass sie nach wie vor einen eigenen Wahlkreis bilden und mindestens ein Kantonsratsmitglied selbst wählen können“.

Das Wahlrecht für den Kantonsrat war und ist nachweislich sowohl im Kantonsrat wie auch im Vorfeld der Volksabstimmung die zentrale Frage, ob der Kantonsrat und das Stimmvolk in den einzelnen Gemeinden die neue Verfassung befürworteten oder nicht. Lügen, Respektlosigkeit und Unvermögen haben kurze Beine. Die Abstimmung über die neue Kantonsverfassung muss wiederholt werden. Oder folgt stattdessen eine neue Welle von Spott, Hohn und Sturheit?

27. März 2012                                          Pirmin Schwander, Nationalrat Lachen

 

Wiederholung der Volksabstimmung