„Bei der Wahl von Richtern ans oberste Gericht ist die Parteizugehörigkeit unerlässliche Voraussetzung. Da will ich wissen, wo ein Richter politisch steht. Denn Richter sind nicht nur Rechtsanwender. Sie sind auch Rechtsentwickler und Rechtsausleger. Darum würde ich mich weigern, meiner Partei ‚Andersdenkende‘ aufzwingen zu lassen.“ – So und ähnlich lauteten und lauten die Kommentare auf Bundesebene, wenn es um die öffentliche Ausschreibung der Richterstellen und um die Besetzung der Richterstellen nach der Grösse der Parteien geht. Und nun lassen einige kantonale Parteiexponenten wider besseren Wissens verlauten, auf Bundesebene hätte sich das System der öffentlichen Ausschreibung bestens bewährt. Das Gegenteil ist der Fall: Alle Parteien wollen in erster Linie die Richterstellen nach ihrer Grösse besetzen. Die öffentliche Ausschreibung und die Zuteilung der Richterstellen nach der Grösse der Parteien lassen sich in den wenigsten Fällen unter einen Hut bringen. Die öffentliche Ausschreibung wird zur Alibiübung, sollen die Parteizugehörigkeit und der Parteienproporz nach wie vor eine massgebende Rolle spielen.
Im Jahr 2003 haben das Bundesgericht und der Regierungsrat des Kantons Schwyz dem Schwyzer Stimmvolk das Recht genommen, an der Urne Einbürgerungen vorzunehmen. Die Bundesverfassung wurde also plötzlich anders ausgelegt. War hier nicht die parteipolitische Zusammensetzung des Gerichts ausschlaggebend? Oder hat der Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung über die neue Bundesverfassung vom 18. April 1999 offensichtlich und regelrecht gelogen als er zusicherte, die Bundesverfassung würde materiell nicht geändert? – Wie Ihre Antwort auch immer ausfällt, eine echte Volkswahl ist in jedem Fall besser als eine undurchsichtige Vorwahl durch … ach ja, durch wen eigentlich?
Mit einem NEIN zu den Änderungen der Gerichtsordnung verhindern Sie, nur noch stumm und mit der Faust im Sack die Vorwahl zu akzeptieren. Die Einbürgerungen an den Gemeindeversammlungen lassen grüssen!
Nationalrat Dr. Pirmin Schwander
Präsident SVP Kanton Schwyz
8853 Lachen, 12. Februar 2008
Volkswahl statt Vorwahl |