Die Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ will sexuelle und pornografische Straftaten an Kindern unverjährbar machen. Befürworter wie Gegner dieser Initiative sind sich einig: Sexueller Missbrauch an Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen. Beide bejahen deshalb eine längere Verjährungsfrist. Auch Bundesrat und Parlament anerkennen das Anliegen der Initiative. Doch sie lehnen die Initiative ab, weil der Initiativtext unklar formuliert und die Beweisermittlung nach Jahrzehnten nach der Straftat sehr schwierig sei. Dazu allerdings eine Frage: Ist die Beweiserhebung nicht auch schon nach wenigen Monaten oder Jahren fast unmöglich?
Für die Gesellschaft und die betroffenen Familien wäre es sicher viel angenehmer, wenn missbrauchte Kinder ihr Leid in ihrer Seele für immer und ewig vergraben. Doch über tiefgreifende seelische Schäden wächst kein Gras. Missbrauchte Kinder werden oft ihr ganzes Leben daran gehindert, eine unbeschwerte Existenz zu führen. Deshalb lautet meine Devise: Hände weg von Kindern. Die Initiative verdient unsere Unterstützung: Ein JA zur Unverjährbarkeit.
Nationalrat Dr. Pirmin Schwander
8853 Lachen, 20. November 2008
Hände weg |