Das miese Geschäft mit dem Gewissen

Gegner des neuen Asyl- und des neuen Ausländergesetzes werden nicht müde, den täg­lichen Missbrauch im Asyl- und Ausländerbereich unter dem Deckmantel der humanitären Tradition der Schweiz zu beschönigen, ja sogar zu rechtfertigen. Sie verschweigen, dass die Flüchtlingseigenschaft weder verschärft noch geändert wird. Sie verschweigen, dass ein Asylsuchender ohne Reise- oder Identitätspapiere angehört wird, wenn er glaubhaft darlegt, dass er nicht in der Lage ist, innerhalb von 48 Stunden die Reise- und Identitäts­pa­piere abzugeben. Sie verschweigen, dass auf das Asylgesuch trotz fehlender Reise- und Identitätspapiere eingetreten wird, wenn aufgrund der Anhörung die Flüchtlingsei­gen­schaft festgestellt wird. Sie verschweigen, dass zusätzliche Abklärungen trotz fehlender Reise- und Identitätspapiere getroffen werden, wenn in der Anhörung über die Flüchtlings­eigenschaft nicht eindeutig entschieden werden kann. Wer solche Tatsachen verschweigt, lügt und betreibt ein mieses Geschäft mit dem Gewissen der Bürgerinnen und Bürger. Unsere Rechtsordnung basiert auf der europäischen, christlich geprägten Kultur. Sie hat eigene Werte, eine eigene Geschichte und eine eigene Tradition. Dazu gehört unter anderem die Pflicht der Bürgerinnen und Bürger, an der Feststellung eines Sachverhaltes mitzuwirken. Wer dies missachtet, die Behörden irreführt und unsere Rechtsordnung missbraucht, hat mit Sanktionen zu rechnen. Das neue Asyl- und das neue Ausländer­ge­setz stärken unsere Rechtsordnung und unsere humanitäre Tradition. 2 x JA ist deshalb keine Gewissensfrage.

 

Lachen, 27. August 2006 / Dr. Pirmin Schwander, Nationalrat

 

Das miese Geschäft mit dem Gewissen