Asyl- und Ausländerrecht: Im Interesse unserer humanitären Tradition

Um was geht es?
Am 24. September 2006 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das re­vi­dierte Asylgesetz und das neue Ausländergesetz ab. Das Asylgesetz regelt das Ver­fahren von Asylsuchenden von der Einreichung des Antrages bis zur Aufnahme bzw. Ablehnung und Wegweisung. Demgegenüber beinhaltet das Ausländergesetz die Einreise, den Aufent­halt und die allfällige Wegweisung von Ausländern, die nicht aus den EU-Staaten kommen. Beide Gesetze setzen die bisherige, bewährte Politik im Asylbereich und die heutige Zulassungspolitik fort. Wo aber Scheinflüchtlinge, Profiteure und Kriminelle unser schweizerisches System missbrauchen wollen, kommen griffigere und schnellere Massnahmen zur Anwendung.

Im Interesse der wirklich verfolgten Personen
Der Kern des Asylgesetzes und der Schweizerischen Asylpolitik ist, den wirklich verfolgten Personen in unserem Land uneingeschränkten Schutz zu gewähren. Bereits im 19. und 20. Jahrhundert war die Schweiz ein bevorzugtes Asylland. Diese lange humanitäre Tra­dition ist zum Schweizer Selbstverständnis geworden und wird im revidierten Gesetz un­ein­geschränkt fortgesetzt.

Leider zeigt die Praxis, dass unser geltendes Asylverfahren sehr oft aus rein wirtschaftli­chen Gründen missbraucht wird. Wenn rund 80 Prozent aller Asylsuchenden keine Reise- und Identitätspapiere vorweisen, wird der Vollzug einer Wegweisung de facto vereitelt. Zum Schutz der wirklich Verfolgten muss dieser und andere Missbräuche im Asylbereich bekämpft werden.

Wichtige Erneuerungen im revidierten Asylgesetz
Neue Drittstaatenregelung
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Drittstaatenregelung sieht vor, dass Asylsuchende in einem beschleunigten Verfahren in einen sicheren Drittstaat weggewiesen werden kön­nen, wenn sie sich vorher dort aufgehalten haben. Wichtig ist, dass vom Drittstaat eine Rückübernahmezusicherung vorliegt. Zur Zeit bestehen rund 30 Rückübernahme­abkom­men. Weitere kommen dazu.

Neue Härtefallregelung
Die Kantone erhalten die Möglichkeit, eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) wegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles zu erteilen. Die Voraussetzungen dazu sind, dass sich die betroffene Person seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhält, ihr Aufenthaltsort den Behörden immer bekannt war und eine fortgeschrittene Integration gegeben ist.

Asylverfahren am Flughafen
Das Bundesamt für Migration soll am Flughafen neu alle Entscheide fällen können, wie bei Asylgesuchen, die im Empfangszentrum eingereicht werden. Mit dieser Entscheidkompe­tenz gleicht sich das Verfahren am Flughafen jenem im Inland an.

Neue Haftmöglichkeiten
Die Einführung neuer Zwangsmassnahmen (z.B. Durchsetzungshaft) helfen den Kan­to­nen, ihren schwierigen Vollzugsauftrag bei den Wegweisungen zu bewältigen.

Ausdehnung des Sozialhilfestopps
Das Asylgesetz sieht unter anderem neu vor, dass auch Personen mit einem rechts­kräfti­gen Wegweisungsentscheid (bisher nur Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintre­tens­entscheid) von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden können. Sie erhalten aber eine den Umständen angemessene Nothilfe.

Verbesserungen im neuen Ausländergesetz
Das alte Ausländergesetz aus dem Jahre 1934 genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Mit dem Abschluss des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU wurde zudem eine umfassende Revision des Ausländergesetzes dringend nötig..

Die wachsende Zuwanderung zu unserem Sozialsystem und die zunehmende Gefährdung der Sicherheit durch kriminelle und extremistische Ausländer erfordern griffige Massnah­men gegen den Missbrauch des Ausländerrechts. Neben der Missbrauchsbekämpfung will das neue Ausländergesetz die Integration fördern, die Rechtsstellung der Ausländer punktuell verbessern und die Bürokratie durch einfachere Verfahren abbauen.

Einschränkung der Zuwanderung
Die Zulassungspolitik muss sich insbesondere nach den tatsächlichen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes richten. Deshalb wird die Zuwanderung von Personen aus Nicht-EU-Staa­ten unter anderem durch jährliche Höchstzahlen, durch den Vorrang der inländischen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer und durch ortsübliche Lohn- und Arbeitsbe­dingun­gen eingeschränkt.

Weniger Scheinehen
Das neue Gesetz eröffnet die Möglichkeit, die Eheschliessung bei offensichtlichen Schein­ehen zu verweigern. Zudem ist die Täuschung der Behörden durch Eingehen einer Schein­ehe ein neuer Straftatbestand.

Kein Missbrauch unserer Sozialsysteme
Die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU / EFTA – Staaten wird nicht auf die übrigen Staaten (Drittstaaten) ausgedehnt. Der Familiennachzug aus Drittstaaten wird eingeschränkt.

Schärfere Zwangsmassnahmen
Die Wegweisung, Verhaftung oder Ausschaffung von extremistischen und kriminellen Ausländern soll mit Hilfe neuer Zwangsmassnahmen beschleunigt werden.

Griffigere Missbrauchsbekämpfung
Höhere Strafen für Schlepper, verbesserter Datenaustausch zwischen den Behörden und Grundlagen zur Ausweisung illegaler Sans-Papiers helfen mit, den Missbrauch zu be­kämp­fen.

Konsequente Missbrauchsbekämpfung
Mit 2 x JA zu den beiden Vorlagen sagen wir JA zur humanitären Tradition der Schweiz und JA zur Bekämpfung jeglichen Missbrauchs im Asyl- und Ausländergesetz.

 

Lachen, 15.09.2006 / Pirmin Schwander

 

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