AUNS 25. ord. Mitgliederversammlung vom 10. April 2010

 

 

Begrüssung und Standortbestimmung

Mut zur Eigenständigkeit

Nationalrat Dr. Pirmin Schwander

Präsident der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)


Liebe AUNS-Mitglieder, Sympathisanten und Gönner
liebe Gäste, sehr geehrte Damen und Herren

An der letztjährigen Standortbestimmung habe ich aufgrund der aufgezeigten Fehlentwicklungen die Aufkündigung der Bilateralen gefordert. Natürlich alles im Glauben, wir hätten die Talsohle der Selbstzerfleischung erreicht. Aber weit gefehlt. Vor einem Jahr konnte ich mir gar nicht vorstellen, dass unser Land künftig mit noch mehr Unverstand regiert wird. In der Tat, ich ringe mit Worten, die heutige Schweizer Politik kurz und bündig zu charakterisieren. Am einfachsten geht das noch bei der Aussenpolitik:

„Der Bundesrat entschuldigt sich bei Herrn Gaddafi für die Inhaftierung von Max Göldi in Tripolis, stellt seinem Sohn Hannibal zwecks Ankurbelung der Genfer Wirtschaft eine Einreiseprämie in Aussicht, bejubelt und beglückwünscht Frau Bundeskanzlerin Merkel für den Kauf der geklauten Bankdaten, garantiert ihr für diese tolle Leistung den automatischen Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz, führt der internationalen Gemeinschaft am Beispiel Roman Polanski vor Augen, wie dumm und dämlich doch die Annahme der Verwahrungs- und Unverjährbarkeitsinitiative durch das Schweizer Stimmvolk war, und schliesst mit den USA ein widerrechtliches Amtshilfeabkommen ab, in gewohnt rechtsbrecherischer Manier und so quasi als Gegenleistung für die ungebührliche Provokation des Staatsorgans „Volk“.“

Etwas schwieriger wird es mit der Charakterisierung bei der Wirtschaftspolitik. Da versuchen beliebige Wirtschaftskapitäne, unter dem Deckmantel liberaler Gesinnung die Gewinne zu privatisieren und Verluste zu verstaatlichen. In Tat und Wahrheit geht es nicht um die liberale Wirtschaftsordnung, welche der Schweiz über Jahrzehnte Wohlstand gebracht hat, sondern um Sonderinteressen, ohne viel Rücksicht auf andere und schon gar nicht auf unsere Gesellschaft. Solche Wirtschaftskapitäne brauchen wir in der Schweiz nicht. So profitieren zum Beispiel allen voran grosse Gesellschaften von der Personenfreizügigkeit, die negativen Folgen auf unsere Sozialwerke haben dann wieder alle zu tragen. So nach dem Motto: Alle für einen und jeder für sich. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Invalidenversicherung und der Lohnabzüge für die Arbeitslosenversicherung lässt grüssen. So war es denn auch nicht überraschend, dass in der letzten Frühjahrssession eine schnelle und griffige Aktienrechtsrevision vereitelt wurde. Der Loyale wird geschröpft und der Illoyale belohnt und so komme ich zusammengefasst zur Veranschaulichung der bundesrätlichen und parlamentarischen Wirtschaftspolitik:

„Eine Hand wäscht die andere und an der dritten klebt der Dreck“.

Innenpolitisch gaukelt der Bundesrat der Bevölkerung weiterhin und laufend Schönwetter vor. Dass heute Bund, Kantone und Gemeinden über 35% ihrer Ausgaben für die soziale Wohlfahrt und für die staatlich verordnete Gesundheit einsetzen müssen, Tendenz stark steigend, wird flissentlich ausgeblendet. Nur zur Erinnerung: Im Jahr 1980 waren es noch 25%. Ganz schweigen will der Bundesrat über den Zustand der AHV. Im 2009 betrug das Ausgabenwachstum bei der AHV rund 5.6 Prozent und die Beiträge stiegen lediglich um 2.6 Prozent. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen werden in drei bis sieben Jahre Defizite in Milliardenhöhe anfallen. Von der Tatsache, dass sich die Durchschnittsrenten immer näher an die Maximalrenten bewegen, will niemand etwas wissen. Dass sich die Personenfreizügigkeit auch bei der AHV negativ auswirkt, wird in völliger Ignoranz der Tatsachen in Abrede gestellt. Wegschauen, Schönfärberei, kulturelle Selbstverleugnung und Maulhalten haben Hochkonjunktur. Bundesrätliche Innenpolitik ganz nach dem 68er Modell:

„Wir haben keine Arbeitslosen, aber niemand arbeitet.
Niemand arbeitet, aber alle haben alles.
Alle haben alles, aber niemand ist zufrieden.
Niemand ist zufrieden, aber alle halten am bisherigen Zustand fest.“ (in Anlehnung an B. Stanek)

Wohin will der Bundesrat in der Aussen-, Innen- und Wirtschaftspolitik? Mit Fug und Recht darf behauptet werden, dass der Bundesrat in allen wichtigen Staatsfragen orientierungslos handelt und mit Steuergeldern lieber in der ganzen Welt herumjetet als in unserem Land die Probleme löst. Und es ist keine neue Erkenntnis: Je mehr der Bundesrat herumjetet, desto mehr verliert er seine Wurzeln, ist nirgends zuhause und verliert insbesondere auch den Bezug zu unseren Werten und Traditionen. Und umso mehr müssen wir unsere Aufgabe wahrnehmen. Gemäss Statuten haben wir die Aussenpolitik des Bundes zu überwachen und das Volk über die Probleme zu orientieren, insbesondere haben wir uns für die Wahrung der Unabhängigkeit, der Neutralität und der Sicherheit der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit allen Kräften einzusetzen. Getreu diesem Auftrag gehe ich nun vertiefter auf einige aktuellen Entwicklungen ein. Die Bevölkerung kann nicht genug aufgeklärt werden.

I.    Schengen – nichts ausser Lug und Trug

Wie wenn es erst gestern gewesen wäre, höre ich noch die lautstarken Worte: Mit Schengen wird das Bankkundengeheimnis für die direkten Steuern dauernd gesichert und unsere Sicherheit wird massiv erhöht. Nun frage ich Sie: Wo steht aktuell das Bankkundengeheimnis und in welchem Landesteil leben wir sicherer?

Zur Erinnerung: Mit Schengen wurden die Kontrollen an unseren Landesgrenzen aufgehoben. Um diese Sicherheitslücke zu schliessen, sieht Schengen eine gemeinsame Aussengrenzenkontrolle, eine gemeinsame Visumspolitik und eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit vor. Es ist absurd: Schengen bringt unzählige internationale Regelungen, um sog. Sicherheitslücken zu schliessen, die ohne Schengen gar nie entstanden wären. In diesen und weiteren Rechts- und Verwaltungsbereichen muss die Schweiz alle Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes übernehmen, ohne Mitbestimmung, als reine Befehlsempfängerin. Der Bundesrat glaubte im Februar noch, einen Supercoup starten zu können und verhängte für 180 hohe libysche Repräsentanten ein Einreiseverbot in die Schweiz und damit in den grenzfreien Schengenraum. Damit wollte der Bundesrat wahrscheinlich dem Schweizer Stimmvolk im Libyen-Streit den Vorteil von Schengen aufzeigen. Weit gefehlt. Der Bundesrat musste den Kniefall der Europäischen Union vor Muammar al Gaddafi zur Kenntnis nehmen. Die EU bedauert und der Bundesrat zottelt wie ein nasser Pudel ab der Weltenbühne. In den Abstimmungsunterlagen zum Schengener Abkommen hat der Bundesrat die Möglichkeit, ein Visumsgesuch mit einem Veto blockieren zu können, noch als grosser Vorteil von Schengen hochgejubelt. Aber eben – Hochmut, falsche Behauptungen vor Volksabstimmungen und Selbstüberschätzung haben ihren Preis.

Des Pudels Kern liegt nämlich darin, dass die Schweiz mit dem Schengener Abkommen weit in die EU-Strukturen eingebunden ist. Das Schengen-Recht zwang die Schweiz nach der Volksabstimmung im Jahr 2005 zu Anpassungen im Asyl- und Ausländerrecht, im Staatshaftungsrecht, im Polizei- und Fiskalbereich, im Waffen- und Betäubungsmittelrecht. In der Zwischenzeit folgten über 100 Anpassungsschritte. Man muss sich vorstellen, was das heisst: Nämlich, dass die Schweiz fremdes Recht übernehmen muss, das in Brüssel beschlossen wird. Mit Schengen haben wir einen Vertrag abgeschlossen, den die Gegenseite beliebig abändern kann. Die Schweiz kann dann nur noch umsetzen, was andere verlangen. Mit andern Worten: Im Bereich Grenzkontrolle, Einreise und Visumpolitik haben wir unsere nationale Souveränität aufgegeben! Aktuell werden praktisch im Wochentakt Neuerungen angezeigt und die Schweiz musste zum Beispiel trotz der 30 Tage-Frist die neue Visaverordnung der EU vom 25. März 2010 innerhalb von nur 10 Tagen anwenden. Dass die EU vereinbarte Fristerfordernisse missachtet ist das eine. Das andere ist, dass die Schweiz zur Visumsbefreiung für Mazedonien, Montenegro und Serbien nichts mehr zu sagen hatte, und die EU letztlich unsere Visumspolitik gegenüber Libyen bestimmt.

Vor der Volksabstimmung über das Schengener Abkommen bezifferte der Bundesrat die Kosten von Schengen und Dublin auf durchschnittlich 7,4 Millionen Franken pro Jahr. Heute wissen wir, dass sich die jährlichen Betriebskosten auf über 35 Millionen Franken belaufen, und zwar nur auf Bundesebene. Hinzu kommen die Ausgaben für die informatikseitigen Anpassungen in der Höhe von rund 150 Millionen Franken zu Beginn des Schengener Informatikprojektes.

Am 24. September 2006 hatte das Schweizer Stimmvolk dem revidierten Ausländergesetz und damit der maximalen Haftdauer für Erwachsene von zwei Jahren mit rund 68% JA-Stimmen zugestimmt. Etwa zwei Jahre später harmonisierte die EU das Wegweisungsverfahren bei illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten. Damit musste die Schweiz die maximale Haftdauer für Erwachsene von 24 Monaten auf 18 Monate reduzieren.

Beim Vergleich zwischen den Abstimmungsunterlagen und dem heutigen Umfang und der Dynamik von Schengen müssen wir einmal mehr feststellen: Nichts ausser Lug und Trug. Und das nur 5 Jahre nach der Volksabstimmung. Trotz dieser eindeutigen Lagebeurteilung versucht der Bundesrat weiterhin, mit Tricks und Finten die Landesinteressen zu hintertreiben. Unsere Forderung ist klar: Kündigung des Schengener Abkommens – Raus aus Schengen. Wir wollen über unsere Sicherheit, über unsere Asyl- und Ausländerpolitik, über unser Waffen- und Betäubungsmittelrecht und über unsere Visumspolitik wieder selbst bestimmen.

II. Direkte Demokratie statt Völkerrecht

Die Eliten unseres Landes scheuen die demokratischen Auseinandersetzungen. Dies kommt im Bericht des Bundesrates über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht vom 5. März 2010 klar zum Ausdruck. Der Bundesrat schlägt darin die Möglichkeit vor, eine Volksinitiative noch vor der Unterschriftensammlung durch das Bundesamt für Justiz und die Direktion für Völkerrecht auf die Völkerrechtskonformität hin überprüfen zu lassen. Dabei sollen drei Reformziele verwirklicht werden:

  1. Die Initiantinnen und Initianten und die Stimmberechtigten sollen kompetent und glaubwürdig informiert sein, wenn eine Volksinitiative völkerrechtswidrig ist; damit soll die Wahrscheinlichkeit der Einreichung, des Zustandekommens und der Annahme völkerrechtswidriger Volksinitiativen vermindert werden.
  2. Es soll Frustrationen vorgebeugt werden, die sich ergeben, wenn in guten Treuen Unterschriften gesammelt und bei den Unterzeichnenden Erwartungen geweckt wurden, und die Räte die Initiative danach ungültig erklären.
  3. Durch eine damit verbundene Erhöhung der Eigenverantwortung der Initiantinnen und Initianten können Hemmungen in den Eidgenössischen Räten gegenüber notwendigen Ungültigkeitserklärungen abgebaut werden.“

Eine weitere Möglichkeit der Vorabklärung sieht der Bundesrat darin, vor der Volksabstimmung das Bundesgericht zu konsultieren. Er könnte sich auch vorstellen, immer dann obligatorisch einen Gegenentwurf zu erstellen, wenn eine Volksinitiative völkerrechtswidrig ist.

Ernsthaft wird also im Bundesrat und im Parlament diskutiert, wie Volksinitiativen, die dem Völkerrecht widersprechen, ungültig erklärt werden können oder sollen. Das ist eine ganz neue Auffassung und Ausdünnung der Volksrechte. Offensichtlich wird in dieser Frage seit der „Nachführung“ der Bundesverfassung bewusst desinformiert und das Volk irregeführt. In Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung werden Bund und Kantone aufgefordert, das Völkerrecht zu „beachten“ und gemäss Artikel 194 muss eine Teilrevision der Bundesverfassung die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen. Nicht mehr und nicht weniger. Die heute noch vorherrschende Lehre und die Gesetzesmaterialien stützen eine allfällige Meinung des Bundesrates nicht, wonach Völkerrecht Landesrecht brechen soll. Abgesehen davon, dass nur wirklich zwingendes Völkerrecht eine Schranke der Verfassungsrevision bildet, ist das Völkerrecht keine Schranke für die demokratische Rechtsetzung. Mit anderen Worten: Solange eine Volksinitiative zwingendes Völkerrecht nicht verletzt, gibt es keinen Grund, eine Volksinitiative für ungültig zu erklären.

Wenn einem eine Volksinitiative politisch nicht passt, kann er sie nicht einfach als völkerrechtswidrig bezeichnen. Dann ist das allenfalls ein Grund, die Initiative politisch zu bekämpfen. Zu glauben, die eigene Meinung sei die einzig rechtstaatlich vertretbare, zeugt von Arroganz und Hochmut. Wenn eine Volksinitiative zustande kommt, dann ist das immer auch Ausdruck dafür, dass irgendwo etwas nicht stimmt. In diesem Zusammenhang sind und bleiben die entscheidenden Fragen: Wer bestimmt, was Recht ist? Wer entscheidet, was der demokratische Verfassungsgeber darf und was nicht? Gibt es ein besseres Organ als das Volk selbst? Natürlich gibt es Volksentscheide, die ich persönlich lieber anders gesehen hätte. Aber das ist bei Gerichtsurteilen nicht anders, und erst recht nicht anders ist es bei Feststellungen durch Ethikkommissionen oder gar durch die Rassismuskommission. Wie hatten wir doch recht bei der Personenfreizügigkeit und bei Schengen. Aber wir sind überstimmt worden. Die EU-Turbos müssten doch gerade hier Freude an der direkten Demokratie haben. Ich könnte jetzt etwas sarkastisch den Vorzug der direkten Demokratie hervorheben: Wer recht hat, kann überstimmt werden.

Die teils sehr diffusen Meinungen über das Plakat für die Anti-Minarett-Initiative dürften Beweis genug sein, dass das Volk der bessere Schiedsrichter ist. In jedem Staat muss jemand das letzte Wort haben, was letztlich gelten soll und was nicht. Vertrauen wir der Urteilskraft des Volkes mehr als einer staatlichen und international verschworenen Gerechtigkeitsexpertokratie. Auch Professoren und Richter sind nicht frei von Fehlern und schon gar nicht sind sie unabhängig und wertneutral.

III. Rechtsstaat für alle

Erstens wollen wir unsere Regeln selbst setzen. Indessen nützen aber die besten Regeln nichts, wenn sie nicht eingehalten werden. Zweitens bedeutet Rechtsstaat zunächst einmal, dass sich alle, ausnahmslos alle, Bürger wie auch alle Behörden, an das Recht zu halten haben. Die Bedeutung dieses rechtsstaatlichen Prinzips wird gewöhnlich erst dann realisiert, wenn wir Staaten beobachten, die dieses Prinzip zwar in der Verfassung verankert haben, es aber nur teilweise anwenden oder gar nicht durchsetzen. Der Bürger ist dann nie sicher, ob er nächstens verhaftet wird oder ob er höhere Steuern zu bezahlen hat.

Dass Bundesrat und die staatliche Finanzbehörde mit der Weitergabe von 250 Bankkundendossiers an die amerikanische Steuerbehörde das Bankkundengeheimnis verletzt haben, wussten wir bereits letztes Jahr. Dass trotz diesem Offizialdelikt bis heute noch keine Strafuntersuchung gegen den Bundesrat und die staatliche Finanzbehörde eingeleitet wurde, ist eines Rechtsstaates unwürdig. Das Stimmvolk hat ein Recht zu wissen, wer den rechtswidrigen Entscheid getroffen und durchgeführt hat. Aber nein, der Bundesrat ist bereits zu einer weiteren Tat geschritten. Er änderte nämlich das rechtswidrige Amtshilfeabkommen vom 19. August 2009 trotz anders lautender Empfehlung der parlamentarischen Kommissionen eigenmächtig und hob es auf die gleiche Stufe wie das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen USA – Schweiz. Damit will er den Willen der USA über unser Recht stellen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat einmal mehr unter dem Vorwand der besonderen Dringlichkeit und der Wahrung wichtiger Interessen das Parlament ausgeschaltet. Dieser neueste Akt des Bundesrates zeugt nicht nur von Respektlosigkeit. Er ist ein Akt des Amts- und Machtmissbrauchs, und zeigt, dass der Bundesrat immer mehr mit einer gefährlichen Notrechtsmentalität regiert. Für mich ist das ein Staatsstreich ohne Gleichen und muss bestraft werden. Anders kriegen wir diese Hochstaplerei nicht in den Griff.

IV. Milizarmee statt afghanische Eingreiftruppe

Die aktuellen Aggressionen anderer Staaten treffen uns in erster Linie in Form von scheinheiligen schwarzen, grauen und weissen Listen, von Schikanen an der Grenze, von administrativen Behinderungen usw. Praktisch jedes Mal erstarrt der Bundesrat wie ein Kaninchen vor der Schlange.

Damit diese Erstarrung bei unserer Armee nie passiert, brauchen wir eine unmissverständliche Umsetzung der Armee XXI. Das Volk hat dazu klar Ja gesagt. Und nun muss das Parlament den notwendigen finanziellen Rahmen dazu sprechen. Mit aller Kraft muss verhindert werden, dass mit zunächst unbewaffneten, freiwilligen, später mit bewaffneten und schliesslich mit obligatorischen Auslandeinsätzen der Armee die Neutralität durch die Hintertür abgeschafft wird. Wir brauchen kein diffuses Konzept der aktiven Neutralitätspolitik, wie es der Aussenpolitische Bericht des EDA propagiert. Es ist denn auch keine Aufgabe der Armee, unsere Demokratie in die letzten Winkeln dieser Erde zu exportieren. Wir brauchen eine Armee für unser Land und ausschliesslich in unserem Land. Überlassen wir die militärischen Abenteuer den Grossmächten.

V. Mut zur Eigenständigkeit

Der spürbare Drang in die EU, die Schönrederei über vermeintliche Erfolge des Internationalismus, die Ausblendung der Probleme vor dem eigenen Haus, das Machtgehabe und die Arroganz von Bundesrat und Verwaltung, der politische Machbarkeitswahn, das Dogma der politischen Korrektheit und das Ausschalten unserer Demokratie unter dem Vorwand von Dringlichkeit, höheren Interessen und de facto Eigeninteressen und die Respektlosigkeit gegenüber Volksentscheiden bereiten mir grosse Sorgen. Möglichst keine Auseinandersetzung. Wir sind doch alle erwachsene Menschen und lieb miteinander. Da kommt mir gerade die Definition des „Gutmenschen“ in den Sinn:

„Gutmenschen sind Menschen, die mit dem Geld von anderen etwas gutes tun.“

Möglichst korrekt sein, ja keine Unterschiede zur Sprache bringen, möglichst verheimlichen und verschleiern, uns blind und taub stellen, wenn andere die Staatskasse ausrauben und unsere Volkswirtschaft in den Ruin treiben. Und wenn dann doch einmal zu viel des Guten über die Stränge gehauen wird und sich das Volk unaufhörlich empört, dann kommen die Doppelmoralisten, die gern Wasser predigen und sich selbst mit Wein besäufen. Passiert bei den Diskussionen über die „Abzocker“ bei Banken und Versicherungen. Gerade jene Personen, welche in den letzten zwei Jahren am meisten über die Abzocker lästerten und alle KMU’s in den gleichen Kübel warfen, haben letztes Jahr im Parlament mit grosser Begeisterung die Fraktionsbeiträge um satte 53% erhöht. Und das in einer Zeit, in welcher viele Bürgerinnen und Bürger den Gürtel enger schnallen müssen. Seit 1992 – notabene nach der Ablehnung durch das Volk – hat sich das Parlament seinen Lohn um das dreifache erhöht. So quasi auch über Notrecht. Und das sollen Vorbilder für unsere Manager sein? – Glauben Sie nicht daran, nehmen Sie das Heft selbst in die Hand. Wir müssen den Weg wieder zurückfinden zur Eigenständigkeit, sowohl als Einzelperson wie auch als Staat.

Letztes Jahr habe ich vor dem Bilateralen Weg gewarnt und nachgewiesen, dass der bilaterale Weg von Anfang an als Integrationsprojekt aufgegleist wurde und dass der Bilaterale Weg nun in der Sackgasse steckt. Er sei erschöpft und die Abkommen müssten aufgekündigt werden. Vor einem Jahr bin ich noch belächelt worden, aber in der Zwischenzeit, ein Jahr später, haben einige diese Meinung übernommen. Zu stark haben wir die Eigenständigkeit aus der Hand gegeben. Ich ärgere mich masslos darüber, weshalb der Bilaterale Weg, das katastrophale Täuschungsmanöver des 20. und 21. Jahrhunderts Ende der 90er Jahre nicht mit allen Mitteln bekämpft wurde. General Guisan hat sich wahrscheinlich schon mehrmals im Grabe gedreht, geschweige denn unsere Gründungsväter.

Wachen wir auf, zeigen wir Mut zur Eigenständigkeit, Entlassen wir den Staat aus der Verantwortung für unser Lebensglück, fordern und fördern wir Leistung und nicht luftleeres Gehäul, setzen wir gleiche Massstäbe für alle, für Bundesrat, Verwaltung, Parlament und Bürger, setzen wir die direkte Demokratie vor das Völkerrecht und zeigen Mut, sich aus den Fesseln der europäischen Diktatur zu befreien.

Unsere Schweiz ist ein grossartiges Land, Wir sind ein grossartiges Volk
Wir brauchen uns nicht zu schämen, wir brauchen lediglich eine andere Regierung

 

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