Alles Plagiate?

Die Tatsache, dass die Kriminalität laufend zunimmt und das Asylwesen aus dem Ruder läuft, wird immer weniger bestritten. Bestritten wird aber immer noch, dass das Stimmvolk vor der Abstimmung über Schengen/Dublin buchstäblich angelogen und getäuscht wurde. Während in der Literatur, in der Malerei, in der Musik, in der Wissenschaft und gar im Journalismus die Verheimlichung der tatsächlichen Urheber der Werke geahndet werden oder gar die akademischen Titel aberkannt werden, ist in der Politik weit und breit noch nichts zu befürchten. Schengen/Dublin hat uns mehr Souveränität, mehr Sicherheit, die Sicherung des Bankkundengeheimnisses und weniger Kosten im Asylbereich und vieles mehr garantiert, nicht „nur“ zugesichert.

Der Bundesrat stellt in der „Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG“ vom 23. Juni 1999 fest: „ … dass solche Verhandlungen für jene Bereiche nicht in Frage kommen, bei deren Regelung Souveränitätsübertragungen an supranationale Instanzen unerlässlich sind (Zollunion, Währundunion, Schengen, Aussenhandels- und Sicherheitspolitik) …“

Im Februar 2005 wird Bundesrat Deiss im St. Galler Tagblatt gefragt: „Mit dem Beitritt zu Schengen/Dublin verpflichtet sich die Schweiz, EU-Recht zu übernehmen. Ist das ein Souveränitätsverlust oder nicht?“ Herr Bundesrat Deiss gibt zur Antwort: „Nein. Wir treten gar nicht bei, wir assoziieren. Wir werden also nicht gezwungen, Änderungen des Schengener Systems zu übernehmen. Dennoch erhalten wir an den gemischten Ausschüssen eine Mitsprache. Als Nichtmitglied werden wir zwar nicht abstimmen dürfen. Aber die Erfahrung zeigt, dass die Entscheide in gegenseitigem Einvernehmen gefällt werden. Und falls etwas zu weit ginge, könnten wir immer noch aus der Kooperation aussteigen.“ Nur so eine nebensächliche Anschlussfrage: Haben wir die massiv höhere Kriminalität gar „in gegenseitigem Einvernehmen“ beschlossen?

Am 11. April 2005 sagt Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Sarnen: „Falls durch die Weiterentwicklung des Schengen-Rechts einmal eine Verpflichtung zur Rechtshilfe bei Hinterzeihung von direkten Steuern entstehen sollte, ist die Schweiz davon nicht betroffen. Für diesen Fall haben wir eine unbefristete Ausnahme, eine so genannte Opt-out-Klausel, ausgehandelt. Damit ist das Bankgeheimnis bei direkten Steuern durch Schengen auf Dauer vertraglich gesichert.“

Auch Herr Bundesrat Deiss garantiert und prophezeit in der NZZ vom 01. Dezember 2004: „Das Bankgeheimnis ist im Schengen-Abkommen vertraglich abgesichert, und zwar zeitlich unbefristet.“ Und in der Weltwoch vom 16. Mai 2005 doppelt Bundesrat Deiss nach: „ … dass wir im Kern das Bankgeheimnis völkerrechtlich verankert haben. Das ist ja das Fantastische.“ Fantastisch? Völkerrechtlich verankert? Mit Beschluss vom 13. März 2009 hat der Bundesrat das Bankkundengeheimnis in Steuersachen gegenüber dem Ausland gelockert bzw. zur Disposition gestellt und damit de facto aufgehoben, ohne Beschluss des Parlamentes, ohne Beschluss des Volkes.

Ebenfalls am 11. April 2005 sagt Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey: „Die gesamten Mehrkosten von Schengen/Dublin, inklusive Anbindung ans SIS, dürften sich in den nächsten drei Jahren auf durchschnittlich rund 7 Millionen Schweizer Franken pro Jahr belaufen. Umgekehrt werden dank Dublin Ausgaben im Asylbereich vermieden. Insgesamt sind die Bilateralen II für den Bund budgetneutral.“ Wir wissen: Schengen kostet 5-mal mehr. Und seit 2005 haben sich die Asylgesuche verdreifacht.

Hat sich der Bundesrat nun getäuscht oder von der falschen Quelle abgeschrieben? Wir wissen es nicht so genau. Jedenfalls ist es für die tatsächlichen Urheber von Vorteil, die Quellen der bundesrätlichen Aussagen vor und nach der Abstimmung über Schengen/Dublin nicht zu kennen. Sie müssten sich in Grund und Boden schämen. Denn die vermeintlichen Erkenntnisse erweisen sich allesamt als falsch. Da können die Urheber gut darauf verzichten, dass ihre Texte zitiert werden. Oder haben die Urheber der zitierten Texte ihre wahren Absichten aus Angst vor Plagiatoren bewusst verschleiert? Das wäre nicht neu. Selbst in der Antike und im Mittelalter haben Autoren und Erfinder ihre Texte und Rezepte so verschleiert, dass der Leser in jedem Fall eine Fachperson für die Dekodierung benötigte. Zum Schutz der Erfindung.

Was sind nun die bundesrätlichen Zitate zu Schengen/Dublin? Alles Plagiate? Nein, die Urheber sind beim besten Willen nicht ausfindig zu machen. Es kann sich also höchstens um Selbstplagiate handeln. Oder wie es der damalige SP-Parteipräsident Hans-Jürg Fehr am 10. Februar 2005 in der WOZ unverschleiert sagte: „Für uns passt Schengen in unsere Strategie mit dem Ziel eines EU-Beitrittes. … Schengen ist qualitativ anders gelagert als alle anderen bilateralen Abkommen. Schengen betrifft einen Kernbereich der staatlichen Tätigkeit, und deswegen hat es auch eine andere Qualität bezüglich Öffnung.“ Und bereits Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sagte am 14. April 2003 an ihrer Pressekonferenz „Hundert Tage im Amt“: „Indem wir die bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union und allen jetzigen und künftigen Mitgliedstaaten intensivieren, können wir den Boden für den EU-Beitritt bereiten.“ – 10 Jahre später, Ziel erreicht!

Alles nicht so schlimm, sagt der eine Plagiator zum anderen. Hätte die Schweiz Schengen nicht übernommen, wäre die Kriminalität noch schlimmer als heute. Kapiert? – Nein, sagt der andere Plagiator, kopiert!

 

23. April 2013                                   Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen

 

Alles Plagiate?