Keine Doppelbesteuerung

Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, welche bei den juristischen Personen eine Kapitalbesteuerung und zugleich bei den natürlichen Personen eine Vermögensbesteuerung kennt. Dies hat zur Folge, dass nach 25 Jahren, also nach nur einer Generation, mit der Kapital- und der Vermögensbesteuerung die geforderte „Erbschaftssteuer“ bereits schon einmal bezahlt wurde. Kommt hinzu, dass der von der Steuerverwaltung errechnete Unternehmenswert nur „fiktiv“ ist und jederzeit einbrechen kann. Wollen wir also nochmals eine Besteuerung des bereits versteuerten Kapitals und Vermögens? Und damit mittel-ständische Unternehmen vertreiben? Ich will das nicht und sage am 14. Juni 2015 mit aller Deutlichkeit NEIN zur Erbschaftssteuer.

05. Juni 2015 Nationalrat Dr. Pirmin Schwander

 

Keine Doppelbesteuerung