Nur eine Randbemerkung?

Im Jahr 2000 habe ich die Randbemerkung „NFA – ein Segen für den Kanton Schwyz“ zur Kenntnis nehmen müssen. Nach Prüfung der Unterlagen habe ich dann sofort reagiert: NFA – Fluch oder Segen? Nun, heute wissen wir, was es ist. Aber nach grossmäuligen Ankündigungen sind die Parteien nicht mehr bereit, das Referendum zu ergreifen. Vor ein paarTagen habe ich eine weitere Randbemerkung gelesen. Das Spital Lachen schreibt in seiner Medienmitteilung vom 22. Juni 2015 ganz unbemerkt: „Neu können Aktien unter bestimmten Bedingungen auch an Dritte ausgegeben oder verkauft werden.“ Die Unterlagen muss ich nicht mehr prüfen. Ich habe bereits 2001 zur Gründung der Aktiengesellschaft der Bezirke March und Höfe klar Stellung bezogen. Und nun kommt es schlimmer als ich damals befürchtet habe. Die Entwicklung soll nun offensichtlich in eine „gemischtwirtschaftliche“ Aktiengesellschaft gehen. Die schlimmste Variante aller Varianten. Oder wird eines Tages der Verkauf an Private beabsichtigt?

Die Frage drängt sich auf: Was wird damit tatsächlich bezweckt? Um eines Tages die Finanzierung eines Neubaus oder eine Sanierung über „Drittpersonen“ sicherzustellen? Haben wir nicht genügend Erfahrung mit den sogenannten „verselbständigten“ Einheiten des Bundes: ETH, RUAG, FINMA, SERV, Swisscom AG, SBB AG, Schweizerische Post, Skyquide AG, SIFEM AG usw. (Die Liste ist lang!). Ist es bei diesen Gesellschaften überall besser geworden? Warum setzen sich Bundesparlamentarier und Regierungsräte plötzlich für die Erhaltung der RUAG-Arbeitsplätze in Brunnen ein, obwohl sie die jeweiligen Verselbständigungen teilweise wortlos und unkritisch durchgewunken haben? Weil wir gerade ein Wahljahr haben? Ich freue mich auf die erneuten Diskussionen.

05. Juli 2015
Pirmin Schwander

 

Nur eine Randbemerkung?