Zurück zu den Menschen

Anfänglich argumentierten die Gegner der KESB-Initiative mit Verletzung von Bundesrecht, dann mit Umsetzungsschwierigkeiten, und bald schwenkten sie erneut um und behaupteten: „Die neue Organisation ist nichts anderes als das, was das Bundesrecht fordert. Wir können nichts ändern.“ Aber das Bundesrecht schreibt nichts anderes vor als eine Fachbehörde mit mindestens drei Mitgliedern. Alles andere liegt in der Kompetenz der Kantone. Deshalb hol­ten die Gegner in letzter Minute das Kostenargument aus der Mottenkiste. Wohlwissend, dass sie – die Gegner – es waren, welche auf den 1. Januar 2013 ohne Not und Druck die bisherigen, gut funktionierenden, kostengünstigen und bürgernahen Gemeindestrukturen regelrecht zerschlugen.

Nachdem auch das Kostenargument fehlschlug, heisst es aus dem gegnerischen Lager: „Die Mehrheit der Fürsorgeämter und Gemeindebehörden wollen die Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes nicht mehr zurück.“ „Man“ will offensichtlich einfach nicht! Ist das ein Argument? NEIN. Wenn es um Asyl oder Entwicklungshilfe geht, sind sich alle Parteien einig: Hilfe vor Ort. Und wenn es um hilfsbedürftige Mitbürgerin­nen und Mitbürger um die Ecke geht? Abschieben an eine anonyme Behörde? NEIN. Genau hier hakt die Initiative ein. Sie will die Gemeindebehörden wieder in die volle Verantwortung nehmen, wenn es um die eigenen Bürgerinnen und Bürger geht: Zurück zu den Menschen, vor Ort Menschen helfen, schnell und bürgernah.

Es geht uns alle an. Ein Unfall, eine Krankheit, eine Demenzerkrankung, eine dauernde Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, eine Trennung, eine vorübergehende Urteilsunfä­hig­keit usw. können jeden von uns schon morgen treffen. Mit einem JA zur Initiative „Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden“ verpflichten wir die Gemeindebehörden, sich auch um jene Menschen zu kümmern, welche von unerwarteten Schicksalsschlägen ge­troffen werden.

2. Mai 2017                                             Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen

 

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