Die Gegner der Initiative „Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden“ greifen in ihrer Argumentation nun plötzlich auf die Lösungen in den Kantonen Zürich und St. Gallen zurück. Dort funktioniere der Kindes- und Erwachsenenschutz nicht, weil er in der Hoheit der Gemeinden liege. Weit gefehlt. Die Gemeinden in diesen zwei Kantonen haben die volle Verantwortung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden abgetreten. Sie können nicht mehr einschreiten. Und gerade in diesem Punkt hakt die kantonale Initiative ein: „Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden werden von den Gemeinden geführt.“ So will es der Initiativtext. Mit diesem Wortlaut können und müssen die Gemeinden die Führungsverantwortung übernehmen. Ob sie nun wollen oder nicht. Das Initiativkomitee duldet bei einer Annahme der Initiative keine Verwässerung. Ein Auftrag des Volkes muss ernst genommen werden. Mit einem JA zur Initiative „Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden“ wird die Gemeindeautonomie gestärkt, zum Wohle der hilfsbedürftigen Bürgerinnen und Bürger.
12. Mai 2017 Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen
Auftrag ernst nehmen |