Die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative argumentieren mit Verletzungen der Menschenrechte und mit wirtschaftlichen Einbussen. Bei solchen Argumenten lohnt es sich, den Text der Initiative wieder einmal in Erinnerung zu rufen. Die Initiative will folgendes festhalten:
- „Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.“
- „Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.“
- „Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen.“
- „Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.“
Wollen die Gegner allen Ernstes behaupten, unsere (aktuell gültige) Bundesverfassung halte die Menschenrechte nicht ein? Oder wollen die Vertreter der Wirtschaftsverbände künftig internationale Verträge abschliessen, welche der Bundesverfassung widersprechen? Wollen sich Wirtschaftsvertreter vor der politischen Auseinandersetzung drücken, wenn zwischen Bundesverfassung und einem internationalen Vertrag Widersprüche auftreten?
Viele der heutigen Gegner der Selbstbestimmungsinitiative hatten bereits schon bei der politischen Auseinandersetzung über die Bilateralen Verträge und konkret über die Personenfreizügigkeit behauptet, die genannten Abkommen würden die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU verstärken. Tatsache ist, dass seit 2002 (Inkrafttreten der Bilateralen I) die Exporte in die EU um rund 27% zurückgingen. Sie schätzten die Situation also nicht einfach falsch ein. Sie irrten sich im wahrsten Sinne des Wortes. Und sie irren sich immer noch, wenn sie bei der vorliegenden Initiative wirtschaftlich und mit den Menschenrechten argumentieren. Denn sie vergessen, dass Freiheit, direkte Demokratie und unsere liberale Wirtschaftsordnung die Wirtschaft zur Blüte gebracht haben und nicht umgekehrt. Ein JA zur Selbstbestimmungsinitiative stärkt also nicht nur unser politisches System sondern auch unsere Wirtschaft.
4. November 2018 Pirmin Schwander, Nationalrat und Unternehmer, Lachen
Und sie irren sich immer noch |