Staatsakt Nr. 4

Zwei Jugendliche werden über zwei Monate lang ohne Kindesvertretung bzw. ohne eigene Rechtsvertretung allein gelassen. Sie suchen deshalb am 29. Januar 2018 Hilfe bei der Ombudsstelle. Die Jugendlichen setzen die Ombudsstelle als Vertrauensperson ein. Die Ombuds­stelle nimmt sich pragmatisch und sofort dem Hilfeschrei der zwei Jugendlichen an. Am 30. Januar 2018 meldet die Ombudsstelle den Behörden, dass sie die zwei Jugendlichen vertreten wird. Am 31. Januar 2018 setzen die Behörden in einem «Schnellverfahren» sofort eine Kinderanwältin ein und setzen die von den Kindern eingesetzte Ombudsstelle sofort wieder ab. Die Gerichte schützen dieses Vorgehen.

Die Gerichte beurteilen Verbrechen entlang der Rechtsordnung. Das ist richtig so, solange auch die Gerichte die Zielsetzung und den Willen des Gesetzgebers (Volk und Parlamente) beachten und um­setzen. Willkür und Verbrechen sind aber auch entlang von Moral und Wertvorstellun­gen zu beur­teilen. Und wenn die Gerichte die Zielsetzung und den Willen des Gesetzgebers missachten, haben Volk und Parlament zu reagieren.

Im vorliegenden Fall sprechen auch die Gerichte den Jugendli­chen das Recht ab, selbst eine Vertrauensperson bestimmen zu dürfen. Damit fällt unser Land hinter 1981 zurück (vgl. die Tragik der Verdingkinder). Die Ombudsstelle wird trotzdem weiterhin gegen Willkür und gegen Verbrechen antreten.

18. Januar 2019 Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen

 

Staatsakt Nr. 4