Staatsakt Nr. 5

Der zwölfjährige Tobias (Name geändert) wurde 2016 in einer ausserkantonalen Wohn­grup­pe fremdplatziert, massgeblich unter Druck und gegen seinen eigentlichen Willen. Er hatte aber Angst, akzeptierte und schwieg. Die Wohnsitzgemeinde wehrte sich ge­gen die (sehr hohe) Kostengutsprache für diese Fremdplatzierung bis vor Bundesgericht, leider erfolglos. Trotzdem ein Lob an diese Gemeinde.

Nun wehrt sich Tobias. Er will zurück zu seinem Vater und beantragt eine unentgeltliche An­wältin aus dem Kanton Solothurn, eine ausgezeichnete und erfolgreiche Fachperson in Kin­derbelangen. Der Richter verweigert Tobias diese Anwältin mit der Begründung, Tobias habe keine überzeugenden Gründe vorgebracht, weshalb der Kanton Schwyz eine Anwältin aus dem Kanton Solothurn finanzieren soll. Demgegenüber interessiert sich der gleiche Richter nicht für die sehr hohen, ausserkantonalen Kosten der Fremdplatzierung von Tobias.

Tobias darf sich also nicht mit Hilfe einer, nach seiner Meinung besten Anwältin zur Wehr setzen! Soll er wieder akzeptieren und schweigen?

Fazit: Alle schauen fassungslos hin, doch niemand sieht etwas. Alle schreien nach Gerech­tigkeit und Menschlichkeit, doch niemand hört etwas. Alle sind empört, doch niemand erhebt sich.

Und der populäre Politiker beruhigt und sagt nichtssagend: Verbrecher schützen Verbrecher.

 

4. Januar 2020             Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen

 

Staatsakt Nr. 5