Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich – Sistierung

Sehr geehrter Herr Landammann,
sehr geehrte Frau Landesstatthalter,
sehr geehrte Herren Regierungsräte

Das Bundesparlament hat am 21. Juni 2019 das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich revidiert und das „flexible“ System zulasten des Kantons Schwyz – insbesondere nach der „Übergangs-frist“ – in ein starres System umgekrempelt, teilweise sogar mit Unterstützung aus dem Kanton Schwyz.

Bekanntlich werden die Corona-Massnahmen in den Staatshaushalten Spuren von massiven Verwerfun-gen hinterlassen. Das neue theoretische System des Finanz- und Lastenausgleichs wird diese Verwer-fungen nicht auffangen können. Es trägt die Handschrift von Populisten und Schönwetterpropheten. Da-her besteht aus Sicht des Kantons Schwyz dringender Handlungsbedarf. Ich empfehle dem Regierungs-rat sich dafür einzusetzen,

–   dass das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich bis ins Jahr 2030 sistiert und
die daraus resultierende Lücke über den Bundeshaushalt finanziert wird (Corona-Massnahmen!).

–   dass die Eigenmietwerte im Kanton Schwyz auf der Basis der historischen Kosten festgelegt wer-den.

Ich bitte Sie, im Interesse das Kantons Schwyz und zum Wohle der Schwyzer Bevölkerung sofort, prag-matisch und unbürokratisch zu handeln. Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz.

Freundliche Grüsse

sign. Pirmin Schwander

Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich – Sistierung