480 Millionen Franken soll der Kanton in den nächsten 15 Jahren in Verwaltungs- und Schulbauten investieren. Hat der Kanton Schwyz Nachholbedarf und wenn ja warum? Weil der Kanton Schwyz unter anderem beim Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg zu viel „gespart“ hätte, glauben einige zu wissen. Wohl kaum! Regierungsrat und Kantonsrat wollten 1999 für 26.5 Millionen Franken und dann 2002 für 35 Millionen Franken einen Sicherheitsstützpunkt bauen, ohne je einen Bedürfnisnachweis erbracht zu haben, ohne abzuklären, wie hoch die jährlichen Betriebskosten zu liegen kommen. Verschwiegen und verschleiert wurde durch den Regierungsrat auch die Tatsache, dass bereits im Zeitpunkt der Planung ein viertes Stockwerk nötig gewesen wäre. Im vom Regierungsrat 2002 in Auftrag gegebenen Gutachten kommen die Experten Caretta/Weidmann zum Schluss: „Als weitere, zukunftsorientierte Ergänzung muss noch angehängt werden, dass eine Aufstockung der Verwaltung um ein weiteres Geschoss, einen teuren Umbau zur Folge haben wird. Wir empfehlen die Vor- und Nachteile einer heutigen Geschosserweiterung, trotz entstehender Mehrkosten, nochmals zu überprüfen.“ Und was hat der Regierungsrat nach der Ergreifung des Referendums und nach der Volksabstimmung gemacht? Offensichtlich müssen hier einige Gedächtnislücken gefüllt werden: Das NEIN des Volkes passte dem Regierungsrat nicht. Statt einer Neuplanung boxte er das miserabel geplante Projekt durch und verschleuderte damit – wie sich heute zeigt – Steuergelder in unbekannter Grösse. Nicht „Sparen“ ist und war beim Sicherheitsstützpunkt die Frage sondern Fehlplanung und Sturheit am laufenden Band. Es ist nach über 12 Jahren an der Zeit, dass sich der Regierungsrat für all diese Fehlleistungen beim Volk entschuldigt. Nur so können wir die anstehenden Bauprojekte und Probleme sachlich und zukunftsgerichtet angehen. Die Respektierung der allgemeinen Anstandsregeln ist Voraussetzung für das weitere Vorgehen.
22. September 2010 Dr. Pirmin Schwander, Nationalrat Lachen
Gedächtnislücken? |