Bundesrat und Parlament wollen am 27. September 2009 die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung durchführen. Dies obwohl die politischen Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger missachtet werden. Denn der Bundesrat muss „wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin“ gegenüber dem Stimmvolk festlegen, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen. Es ist unbestritten, dass der Bundesrat diese Frist nicht eingehalten hat.
Was passiert, wenn der einzelne Bürger eine gesetzlich festgeschriebene Frist nicht einhält? Ganz einfach: Auf die Vorlage oder die Beschwerde wird nicht eingetreten. Begründung: „Der Stimmbürger hat die gesetzliche Frist ganz offensichtlich nicht eingehalten.“ Nun fordere ich den Regierungsrat des Kantons Schwyz auf, das Bundesgesetz einzuhalten und die Vorlage über die IV-Zusatzfinanzierung am 27. September 2009 im Kanton Schwyz nicht zur Abstimmung zu bringen. Denn ganz anders als in früheren Fällen liegt diesmal kein Beschluss des Parlamentes vor, welcher über alles steht und das besagte Bundesgesetz aufhebt oder ändert. Der Regierungsrat als Vertreter des autonomen Standes Schwyz tut gut daran, für unseren Rechtsstaat einzustehen und das Bundesgesetz nicht zu brechen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können erwarten, dass insbesondere die gewählten Behörden gegen offensichtliche Rechtsmissbräuche vorgehen.
Lachen, 11. August 2009 Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen
Einstehen für unseren Rechtsstaat |