Einstehen für unseren Rechtsstaat

Bundesrat und Parlament wollen am 27. September 2009 die Abstimmung über die IV-Zusatz­fin­anzierung durchführen. Dies obwohl die politischen Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimm­bürger missachtet werden. Denn der Bundesrat muss „wenigstens vier Monate vor dem Ab­stimmungstermin“ gegenüber dem Stimmvolk festlegen, welche Vorlagen zur Abstimmung gelan­gen. Es ist unbestritten, dass der Bundesrat diese Frist nicht eingehalten hat.

Was passiert, wenn der einzelne Bürger eine gesetzlich festgeschriebene Frist nicht einhält? Ganz einfach: Auf die Vorlage oder die Beschwerde wird nicht eingetreten. Begründung: „Der Stimm­bürger hat die gesetzliche Frist ganz offensichtlich nicht eingehalten.“ Nun fordere ich den Regierungsrat des Kantons Schwyz auf, das Bundesgesetz einzuhalten und die Vorlage über die IV-Zusatzfinanzierung am 27. September 2009 im Kanton Schwyz nicht zur Abstimmung zu bringen. Denn ganz anders als in früheren Fällen liegt diesmal kein Beschluss des Parlamentes vor, welcher über alles steht und das besagte Bundesgesetz aufhebt oder ändert. Der Regierungs­rat als Vertreter des autonomen Standes Schwyz tut gut daran, für unseren Rechts­staat einzu­stehen und das Bundesgesetz nicht zu brechen. Die Stimmbürgerinnen und Stimm­bürger können erwarten, dass insbesondere die gewählten Behörden gegen offensichtliche Rechts­missbräuche vorgehen.

 

Lachen, 11. August 2009                                      Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen
 

Einstehen für unseren Rechtsstaat