In der Volksabstimmung vom 17. April 2005 hat das Stimmvolk des Kantons Schwyz die Einführung der geheimen Wahlen und Abstimmungen an Bezirks- und Gemeindeversammlungen gutgeheissen. Daraufhin hat die SVP Kanton Schwyz zuhanden des Regierungsrates einen konkreten Vorschlag für die Umsetzung ausgearbeitet. Regierungsrat und Kantonsrat haben das Anliegen des Schwyzer Volkes in zwei Vorlagen umgesetzt. Der Kantonsrat hat die Vorlage des Regierungsrates in den Grundzügen übernommen und schlägt dem Stimmvolk mit 84 zu 8 Stimmen die erforderlichen Rechtsänderungen vor. Die Teilrevision der Kantonsverfassung und die Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke betreffend geheime Wahlen und Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen verdienen die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger. Warum? Wir erhalten nun auch im Kanton Schwyz das zusätzliche Volksrecht, an Gemeindeversammlungen einen Antrag auf geheime Abstimmung zu stellen. Damit ist gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger auch an Gemeinde- und Bezirksversammlungen frei und unverfälscht ihre Stimme abgeben können. Mit der Möglichkeit, ohne Druck des Arbeitgebers, von Kunden, von Freunden und Bekannten frei abzustimmen, stärken wir unsere direkte Demokratie. Darum 2 x JA am 17. Juni 2007.
Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Präsident SVP Kanton Schwyz
Frei und unverfälscht |