Einmal mehr wird die Revision des kantonalen Steuergesetzes mit Schlagworten bekämpft. Es diene lediglich den Reichen. Geht es wirklich um arm oder reich? Oder geht es nicht vielmehr um die Frage, ob die Vermögenssteuer eine gerechte und gerechtfertigte Steuer ist? Beispiel: Ein verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern hat ein steuerbares Einkommen von Fr. 46 000 und ein Vermögen von 60 000. Der jährliche Zins des Vermögens beläuft sich aktuell auf Fr. 600. Ist es nun gerecht, dass für das Vermögen von Fr. 60 000 jährlich rund Fr. 250 Einkommens- und Vermögenssteuern (Marchgemeinden) bezahlt werden müssen, also über 40% des jährlichen Vermögensertrages? Ist dieses Vermögen nicht schon einmal mit der Einkommenssteuer besteuert worden? Ist es richtig, dass diejenigen Leute bestraft werden, welche mit dem Sparen eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion ausüben? Von politischen Exponenten erwarte ich, dass eine Steuervorlage vor allem auch aus volkswirtschaftlicher und internationaler Sicht beurteilt wird. Ein klares JA zur Steuergesetzrevision vermindert unter anderem die ungerechtfertigte Vermögenssteuer und ist ein JA zum Arbeits- und Wohnort-Kanton Schwyz. – Im Übrigen: Wie stark engagiert sich der Regierungsrat des Kantons Schwyz für ein JA zu dieser Steuervorlage? – Haben sich nicht ein paar Regierungsräte bei Schengen/Dublin und bei der Personenfreizügigkeit unübersehbar ins Zeug gelegt. Entgeht ihnen nun, dass wir gerade von Steuersystemen der neuen EU-Länder konkurrenziert werden?
Dr. Pirmin Schwander, Nationalrat
Präsident SVP Kanton Schwyz
Dringend und notwendig |