Mogelpackung

In den Abstimmungserläuterungen wird die Entschädigung der Mitglieder des Regierungs­rates langfristig als mindestens kostenneutral verkauft. Diese Darstellung ist falsch. Warum? Seit 1. Januar 2005 wurde in der Verordnung über die Pensionskasse des Kantons Schwyz der maximal versicherte Jahresverdienst um rund Fr. 64 000.00 erhöht (vom viereinhalbfachen zum siebenfa­chen Betrag der jährlichen maximalen AHV-Altersrente). Damit wurde im Vorfeld der umstrittenen Erhöhung der Regierungsratsgehälter die Pensionskassenleistung für künftige pensionierte Regierungsräte massiv erhöht. Nach dieser überaus grosszügigen Verbesserung der Pension wäre die ersatzlose Streichung der Ruhegehälter nicht mehr als anständig gewesen. Stattdessen wird aber nun die Erhöhung der Regierungsratsgehälter zusammen mit der Streichung der Ruhegehälter als kostenneutrale Lösung verkauft. Wo liegt hier die Mogelpackung? Schritt 1: Massive Verbesserung der Pension. Schritt 2: Lohner­höhung. Schritt 3: Streichung der Ruhegehälter, welche allein in Schritt 1 grösstenteils kompensiert wurde! Von Schritt 1 wird in der Abstimmungsbroschüre selbstverständlich nichts erwähnt. Ist ja auch eine andere Vorlage. Einverstanden. Wenn aber von der SVP schon Kostenwahr­heit gefordert wird, dann bitte die volle Wahrheit. Mit Überzeugung stimme ich deshalb gegen diese Mogelpackung.

 

Nationalrat Dr. Pirmin Schwander

Präsident SVP Kanton Schwyz

 
 

Mogelpackung