NEIN zu dieser Angstmacherei

Mit hysterischer Angstmacherei versuchen Bundesrat, Parlament und Unternehmerkollegen, die Schweiz schrittweise und subtil in die EU zu treiben und verschliessen sich so vor der übrigen Welt. Ohne Personenfreizügigkeit würden Arbeitsplätze abwandern und die EU würde die Bilateralen I kündigen, so die befürwortende Devise. Bei dieser Angstkampagne der Befürworter stellt sich nur die eine Frage: Welcher Unternehmer verspricht und garantiert bei einem JA zur Personenfreizügigkeit, dass er seine Arbeitsplätze in den nächsten fünf Jahren nicht abbaut? Wie bitte? – eine rhetorische Frage? – Um was geht es tatsächlich: 1. Die neuen EU-Länder sollen freien Zugang zu unserem Arbeitsmarkt haben. 2. Mit der Verschärfung der flankierenden Massnahmen sollen die Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt ausgeweitet werden. 3. Das Stimmvolk soll ohne vertraglichen Zwang und in aller Freiheit JA oder NEIN sagen können. Letzteres wurde dem Stimmvolk im Abstimmungskampf zu den „Bilateralen Verträgen I“ im Jahr 2000 versprochen. Wer also heute behauptet, bei einem NEIN zur Personenfreizügigkeit seien die Bilateralen I in Gefahr, verhöhnt das damalige Ver­spre­chen von Regierung und Parlament. Bevor wir uns auf theoretische Wachstumsmodelle stützen und uns dem Brüsseler Diktat beugen, müssen wir den Handlungsspielraum aus den Bilateralen I nutzen. Mit einem NEIN am 25. September 2005 kontrollieren wir weiterhin unseren Arbeitsmarkt und sichern so unsere Arbeitsplätze.

 

Nationalrat Dr. Pirmin Schwander

Präsident SVP Kanton Schwyz

 
 

NEIN zu dieser Angstmacherei