Von Gesetzes wegen unfair

Martin (Name geändert) ist ein seriöser Kleinunternehmer. Im Jahr 2018 wird ihm die definiti¬ve Steuerveranlagung 2003 zugestellt, also 15 Jahre später (Diese willkürliche Rechtsverzö¬ge-rung ist allein schon ein Skandal.). In der Folge wird logischerwei¬se auch sein AHV-Bei¬trag 2003 neu berechnet. Dagegen ist nichts einzuwenden. Nun kommt es. Neben der Neu¬be¬rech-nung des AHV-Beitrages 2003 wird für die Zeit vom 1.1.2005 bis 2019 ein Verzugs¬zins verrechnet. Auch nicht so schlimm, denkt Martin. Denn aufgrund der höheren AHV-Bei¬träge muss rückwirkend seine AHV – Rente neu berechnet werden. Und seit 2005 ist Martin Rentner und be¬zieht eine AHV-Rente. Also logisch, dass seine AHV-Rente ab 2005 neu be¬rechnet wird. Falsch. Ge¬mäss Gesetz wird seine AHV-Rente erst ab dem Jahr 2014 ange¬passt. Während der Staat seine Forderungen über 15 Jahre rückwirkend geltend machen kann, wird der rückwirkende An¬spruch des Bür¬¬gers auf 5 Jahre begrenzt. Von Gesetzes wegen unfair. Kein Einzelfall.

Fazit: Wenn immer mehr bierbäuchige und hormongesteuerte Rauchplauderer nach Bern gewählt werden, ist Jammern über die syste¬matische Knechtung der Bürgerinnen und Bürger fehl am Platz.

21. Februar 2020 Nationalrat Dr. Pirmin Schwander, Lachen

 

Von Gesetzes wegen unfair